Von: ernst.sperl@aon.at <ernst.sperl@aon.at>
Gesendet: Freitag, 4. Jänner 2019 08:32
An: 'verfd.post@ooe.gv.at' <verfd.post@ooe.gv.at>
Cc: Naturschutzbund OÖ <oberoesterreich@naturschutzbund.at>; Grüne OÖ Landesbüro <ooe@gruene.at>; 'office@lk-ooe.at' <office@lk-ooe.at>


Betreff: Stellungnahme zu NSchG-Novelle: Ökosystemdienstleistung des Bibers nutzen!

 

An das Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Verfassungsdienst

 

Betrifft: Oö. Natur- und Landschaftsschutzrechtsnovelle 2019, Begutachtungsentwurf vom 22.11.2018 (Gz. Verf-2012-116503/34-Tu), Stellungnahme

 

 

Zu Art. I Z 11 (§ 5 Z 12 Oö. NSchG 2001) – Drainagierung von Flächen über 5000 m²

Laut Begutachtungsentwurf soll die Bewilligungspflicht für „die Drainagierung sonstiger Grundflächen, deren Ausmaß 5.000 m² überschreitet sowie die Erweiterung einer Drainagierungsfläche über dieses Ausmaß hinaus“ entfallen.

Das sind auch Flächen über den vor Jahrzehnten verrohrten Bächen. Mit diesen Trockenlegungen wurde der Wasserhaushalt verändert. Vermehrt Hochwasser, sinkende Grundwasserspiegel und Erosion von Ackerflächen sind die Folge.

 

Diese Landschaftssenken waren bis vor wenigen hundert Jahren auch Lebensraum für den Biber. Es gilt nun, seine Ökosystemdienstleistung zu nutzen und dem Biber diese Flächen zur Gratis-Renaturierung wieder zur Verfügung zu stellen.

 

Die Kosten für die Allgemeinheit sind nur die Grundkosten, der Nutzen ist aber vielfältig:

 

Naturschutzsachverständige der Behörden kennen die möglichen Bibergebiete und können die Landwirte beraten, wenn sie größere Investitionen in die Bodenentwässerung planen. Einerseits können die Entwässerungsanlagen so gestaltet werden, dass sie durch den Biber nicht beeinträchtigt werden und andererseits können dem Landwirt optimale Biberlebensräume abgekauft werden, auf denen die Investition mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Biber wertlos gemacht würde.

 

Es soll daher die Bewilligungspflicht für „die Drainagierung sonstiger Grundflächen, deren Ausmaß 5.000 m² überschreitet“ im Oö. Naturschutzgesetz bleiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Sperl

Fachbeirat, Schwerpunkt Umweltinformation im

| naturschutzbund | Oberösterreich

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167
http://members.aon.at/sperl/sperl.html#Ernst