Agrarförderungen |
Vorschläge für die Förderperiode ab 2021 von Ernst Sperl
Vorschläge / Forderungen
Grundsätze:
die Forderungen müssen
Details
zu 2. Randzonentoleranz
Die Landwirtschaftsförderungen in Österreich haben hinsichtlich Bürokratie/Effizienz einen sehr schlechten Ruf. Die genaue „Vermessung“ jedes Feldrains führte oft zu deren Vernichtung. Ökologische Förderprogramme werden oft auch deswegen nicht genutzt, weil die Angst vor Fehlern und Strafen zu groß ist.
zu 3. Gewässerrandstreifen
Das bisher bei Gewässern über 5 Meter Sohlbreite bestehende Bodenbearbeitungsverbot soll für alle Gewässer gelten.
Das Stickstoff-Düngeverbot von 2,5 bis 5 Meter zu Fließgewässer soll künftig in allen Fällen mindestens 5 Meter betragen. Ebenso für Pflanzenschutzmittel, die bisher je nach Pestizid und Ausbringtechnik bis 1 Meter (z.B. Pontos) zum Gewässer ausgebracht werden dürfen.
Die Umsetzung soll durch Cross-Compliance-Regeln erfolgen, die Überwachung der Bodenbearbeitung kann zur Gänze per Satellit erfolgen.
zu 4. extensives Grünland fördern
Damit soll die Artenvielfalt gefördert und die Verwaldung gestoppt werden.
Grasland speichert mehr CO² als Waldboden. Humusaufbau bedeutet CO²-Entnahme aus der Luft und ist bei extensiver Grünlandnutzung effizient möglich.
Einzige Auflage ist die „maximal zweimalige/dreimalige Nutzung“. Es soll keine weiteren Auflagen geben, um die Akzeptanz bei den Landwirten zu steigern. Selbst Schlägeln soll erlaubt sein.
Der Verzicht auf die Förderung soll auch während eines Jahres möglich sein, nur eine Mitteilung an die Förderstelle vor der dritten/vierten Nutzung soll dazu notwendig sein. Die Überwachung ist voll automatisiert mit Satelliten möglich.
Nichtdüngung sollte sich aus der Nutzungsbeschränkung von selbst ergeben. Ich möchte sie nicht als Bedingung, weil sie bei Weidenutzung Unsicherheiten bringt. Dauerweide gilt nicht als extensives Grünland.
Wiesen statt Wald und Blumenwiesen sind auch für den Tourismus wichtig.
Naturschutzfachlich wertvolle Flächen brauchen weiter dem jeweiligen Schutzgut angepasste Auflagen, die zusätzlich abzugelten sind (WF-Förderung).
Einwand zu Schlägeln/Mulchen:
... sollte nicht erlaubt sein, da das längerfristig dem Effekt einer Düngung gleichkommt und viele Tiere nicht überleben
UBB / Bio (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) wird in meinem Bezirk Schärding nur zu 30 % genutzt. Ich vermute stark die Angst dahinter, was falsch zu machen und dann gestraft zu werden. Daher hat bei meinen Vorschlägen zu Landwirtschaftsförderungen die Angst-Verringerung hohe Priorität. Keine Auflagen oder zumindest völlig klare Auflagen sollen zur Akzeptanz der Förderungsmaßnahme beitragen.
Bei Weidenutzung wird oft ein Pflegeschnitt durchgeführt. Der liegt technisch nahe beim Schlegeln, weil das Mähgut nicht entfernt wird. Ich bin nicht sicher, ob mit der Satellitenüberwachung Pflegeschnitt und Schlegeln auseinander gehalten werden können.
Eine jährliche Nutzung ist nicht Pflicht, es darf aber keinesfalls Wald werden. Daher ist spätestens im dritten Jahr ein Eingriff notwendig. Sollte die Mähgut-Entfernung auf Grund von Nässe unmöglich sein, bleibt nur mehr Schlägeln.
Sollte ein Landwirt bewusst auf Schlegeln setzen, um die Prämie zu kassieren so handelt es sich wahrscheinlich um Flächen, die stark aufforstungsgefährdet sind. Und da ist mir eine geschlegelte Wiese lieber als eine verwaldete.
Einwand mangelnde Kosteneffizienz für Biodiversität:
... mit dem Geld sollten mit zielgerichteten Maßnahmen (UBB, Bio, WF, ...) höhere Biodiversitätseffekte erzielt werden.
Die Förderungen UBB, Bio und insbesondere WF sollen bleiben und weiter aus Mitteln der Säule 2 finanziert werden. Mein Vorschlag zielt auf möglichst hohe Teilnahmezahlen und daher möglichst wenig Auflagen.
Einwand: Artenvielfalt über Mähtermin fördern – nicht mit maximal 2- (3-)maliger Nutzung
Auch ein alle Jahre sehr früher erster Schnitt und die zweite Nutzung im Herbst fördert die Artenvielfalt. Es sind dann andere Arten als bei einem sehr späten ersten Schnitt.
Bei sehr früher erster Mahd kann das Gras als Grundfutter in der Milchproduktion genutzt werden, bei sehr spätem Schnitt kaum. Die Nutzungsmöglichkeit ist je Betrieb verschieden. Die optimale Nutzung soll jeder Betrieb selbst festlegen können, um möglichst hohe Teilnahmezahlen zu erreichen.
Auch auf Intensivflächen ist fallweise Extensivierung bzw. "abgestufte Wiesennutzung" sinnvoll. Gräserart und Mähtermine sollen da nicht vorgegeben werden.
Humusaufbau und damit CO²-Speicherung ist auch ein wesentliches Ziel. Dabei ist der Mähtermin egal.
Pressekonferenz Agrarpolitik OÖ + Umweltdachverband 15. Juli 2019 zu
"Ob und wie die abgestufte Grünlandwirtschaft in der Gemeinsamen Agrarpolitik verankert werden kann, hängt von den laufenden Verhandlungen und der zukünftigen Ausgestaltung ab“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger
Grobkalkulation Österreich
Annahmen (Flächen aus Agrarstrukturerhebung 2016).
€ 282 Förderung Säule 1 pro ha derzeit
€ 200 neue Extensiv-Grünlandprämie
€ 1.200 Mio. Hauptauszahlung 19.12.2018 Agrarumweltprogramm (ÖPUL), der Ausgleichszulage (AZ) und den Direktzahlungen
Hektar | Nutzung | Mio.€/Jahr bisher |
Erhöhung Mio.€/Jahr |
2.603.290 | Acker + Grünland | ||
682.358 | Dauergrünland extensiv inklusive Almen | 136 | |
346.074 | Almen | 20 | 78 |
Änderungshistorie
09.04.2019 - zur Vorbereitung Workshop 12.4.2019
13.04.2019 - Änderung Schlegeln
08.05.2019 - Gewässerrandstreifen
18.07.2019 - PK Abgestufte Grünlandwirtschaft
21.07.2019 - Tiertötung bei Mulchen
20.08.2019 - Details zu 1. entfernt
10.09.2019 - dreimalige Nutzung bei extensivem Grünland