Armutsfalle Soziale Hilfen |
von Ernst Sperl
Das Problem
Viele – gut gemeinte – Zahlungen oder steuerliche Regelungen für Bedürftige oder wenig Verdienende werden nur bis zu einer – jeweils anderen – Einkommenshöhe gewährt. Bei höherem Einkommen verringert sich die Begünstigung (Einschleifregelung) oder die Begünstigung fällt zur Gänze weg.
Das führt im Extremfall in den Übergangsbereichen zum volkswirtschaftlich nicht gewünschten Ergebnis, dass Weniger-Verdienenden für die Lebenshaltung mehr Geld verbleibt als Leute mit einem etwas höheren Einkommen. Jedenfalls verringern derartige Regelungen den Anreiz, selbst für ein höheres Einkommen zu sorgen. Ein Argument, das oft gegen das Grundeinkommen verwendet wird.
Die Lösung
Die Zahlungen werden (wie Grundeinkommen) als Negativsteuer über das Finanzamt abgewickelt.
Variante Steuerpflichtige Zuwendung:
Personen mit Jahreseinkommen unter € 11.693 bleibt die volle Zuwendung. Darüber verringert sich die Zuwendung um den jeweiligen Grenzsteuersatz (20%, 30%, 42%, 48%, 50%, 55%).
Soll gut Verdienenden nichts bleiben, so sind die Tarifstufen für die Empfänger dieser Zahlungen abzusenken.
Beispiel: Ein Heizkostenzuschuss in Höhe von € 1.000
soll nur Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen unter € 32.075 zugutekommen.
Lösung: Die Tarifgrenze € 32.075 für 30% / 42% Einkommenssteuer wird um € 3.333
auf 28.742 abgesenkt.
Variante Steuerfreie Zuwendung:
Allen bleibt die volle Zuwendung. Für die Gut-Verdienenden wirkt das wie eine Steuerreform zu ihren Gunsten.
Ein Beispiel dafür ist der Energiebonus / Teuerungsbonus, der pro Kopf ausbezahlt wird.
Vorteile
Mit der Abwicklung über das Finanzamt sind keine „stigmatisierenden“ Einkommensnachweise notwendig. Fehleinschätzungen hinsichtlich Einkommen werden mit dem Steuer-Jahresausgleich im nächsten Jahr korrigiert.
Eine Einschleifregelung bzw. Einkommensobergrenze für die Unterstützung wirkt nur einmal pro Person. Die Kürzung der „Sozialleistungen“ kann nie höher sein als der Grenzsteuersatz für Gut-Verdienende.
Nachteile
Die Sozialleistungen MÜSSEN über das Finanzamt abgewickelt werden.
Zwischen dem Bund und den Subvention auszahlenden Ländern/Gemeinden sind die Beträge zu verrechnen.
Betroffene Bereiche
Sozialhilfe / Mindestsicherung
Wohnkostenzuschuss
Heizkostenzuschuss
Wohnbeihilfen
Wohnungsbeihilfe der Stadt Wels
Mietbeihilfe
Schulsportwochen Zuschuss
Studienbeihilfe
Schulbeihilfe
Heimbeihilfe und Fahrtkostenbeihilfe
....
Geldwerte Leistungen sollen ohne stigmatisierende Einkommensnachweise / Ausweise auf Geldzuschüsse umgestellt werden:
Aktivpass Linz
Fernsprechentgelt-Zuschuss, EAG-Kostenbefreiung, Rundfunkgebühren-Befreiung
und viele weitere …..
Subventionen für Sozialmärkte sollen nur gewährt werden, wenn dort alle Menschen ohne stigmatisierende „Armutsfeststellung“ einkaufen dürfen, Beispiel Revitalmärkte in OÖ.