Oö. Jagdgesetz 2024

 

 

Stellungnahme von Ernst Sperl zum Begutachtungsentwurf 24. September 2023


  

Zu § 19 und 78

Organe

Der Gemeindejagdvorstand besteht künftig aus 7 Mitgliedern, 2 werden von der Gemeinde entsandt, 5 vom Ortsbauernausschuss. Das Entsendungsrecht haben die Fraktionen, vermutlich nach D‘Hondt. Es sind daher Kleinparteien nicht vertreten.

Forderung: Analog Oö. Gemeindeordnung (§ 33 Abs. 7 Erster Satz) können Fraktionen des Gemeinderates und des Ortsbauernausschusses, die nicht im Gemeindejagdvorstand vertreten sind, in diesen ein Mitglied mit beratender Stimme entsenden.  

Gleiches gilt für den Landesjagdausschuss (Entsendung durch die Landwirtschaftskammer).

 

 

Wurde die Stellungnahme im Gesetz berücksichtigt?

 

Der Gemeindejagdvorstand besteht künftig weiter aus 9 Mitgliedern

 

 

Änderungshistorie

30.10.2023 Erstversion

21.01.2024 Stand Landtagsausschuss 11.1.2024

23.02.2024 Stand Verlautbarung Gesetz

 

 

 

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