Oö. Jagdgesetz 2024

 

 

Stellungnahme von Ernst Sperl zum Begutachtungsentwurf 24. September 2023

 

Zu § 53

Ruhezonen – Wegefreiheit, Wildtierkriminalität

Wildruhezonen verringern den Erholungsraum der Menschen und sind nur dort vertretbar, wo Arten vom Aussterben bedroht sind UND die „Störung“ durch den Menschen wesentlich ist. Dafür sind die Betretungsverbote im Naturschutzgesetz ausreichend. Menschen sollen sich in der Natur bewegen, nur so können sie die Natur auch kennen und lieben und in einer Demokratie erhalten.

Wenn Wild sich an die Menschen gewöhnt hat, flüchtet es nicht. Außer es hat Angst vor Menschen, zum Beispiel wenn durch "falsche" Jagd das Wild einen Zusammenhang herstellt zwischen dem Tod von Artgenossen und Menschen. Die Naturliebhaber sollen nicht durch Betretungsverbote für Fehler der Jagd bestraft werden. Wird die Allgemeinheit von Waldflächen ausgeschlossen, sinkt auch das Entdeckungsrisiko bei Wildtierkriminalität. 

Sichtbares Wild ist Lebensqualität; für die Menschen (Tourismus), die Jagd und für das Wild.  Wie das erreicht werden kann, ist in dem Jagdfilm "Sichtbares Wild, kostbares Wild" der Bundesforste zu sehen: https://www.bundesforste.at/leistungen/jagd-alt/jagdfilme.html

„Futterplätze, die zur Vermeidung von Wildschäden notwendig sind“ (§ 53 Abs. 1 Ziffer 1) gibt es nicht. (Rot-)Wild muss nur gefüttert werden, wenn der Wildbestand höher ist als der Wald verträgt. Daher ist anstelle der Fütterung der Wildbestand so weit abzusenken, dass keine Wildschäden entstehen. Fütterungen erhöhen das Risiko von Wildschäden.

Die Ausweitung von Ruhezonen auf „besondere Fälle“ (§ 53 Abs. 1 Ziffer 2) lässt Missbrauch befürchten. Die in den Erläuterungen angeführten Raufußhühner können auch im Naturschutzgesetz geschützt werden. Die vom Landesjagdverband angebotenen Schilder zur Kennzeichnung von Ruhezonen werden schon jetzt missbräuchlich verwendet, zum Beispiel in Schärding am Radweg R3 an der Grenze zu St. Florian.

Die vorgesehenen Einspruchsrechte sind auf wenige Vereine beschränkt und mit Fallfristen versehen.

Forderung: Ruhezonen sind aus dem Gesetz zu streichen.

 

Wurde die Stellungnahme im Gesetz berücksichtigt?

 

Nein

 

 

 

 

Änderungshistorie

30.10.2023 Erstversion

21.01.2024 Stand Landtagsausschuss 11.1.2024

23.02.2024 Stand Verlautbarung Gesetz

18.04.2024 Link zu Jagdfilm Kostbares Wild korrigiert

 

 

 

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