Oö. Jagdgesetz 2024

 

 

Stellungnahme von Ernst Sperl zum Begutachtungsentwurf 24. September 2023


 

Zu § 57

Fangen von Wild

Grundsätzlich ist laut FFH-Richtlinie die Verwendung von Fallen, die nicht selektiv fangen, verboten. Es ist umstritten, ob die Selektion erst nach dem Fangen erfolgen darf oder schon der Fang selbst selektiv sein muss.

Fallen dürfen nicht tierquälerisch sein. Ein in einer Lebendfalle gefangenes Tier leidet Angst. Demnach ist eine Lebendfalle verboten.

Das Image der Jägerschaft leidet stark unter dem Verlust von geliebten Haustieren. Insbesondere Katzen befinden sich oft in Lebendfallen und das Vertrauen der Bevölkerung, dass diese Katzen wieder frei gelassen werden, ist gering. Zudem passieren auch Fehler in der Handhabung der Fallen wie zum Beispiel in Diersbach, wo laut Kronenzeitung 24.10.2023 ein Marder in einer Falle verhungert sein soll.

Schlagfallen wurden vor etlichen Jahren auch verboten, weil der Imageschaden für die Jägerschaft zu hoch geworden wäre.

(Lebend-)Fallen sollen daher verboten werden, Ausnahmen durch die Behörde sollen bei Seuchen oder ähnlich schwerwiegenden Gründen möglich sein.

 

Wurde die Stellungnahme im Gesetz berücksichtigt?

 

Nein

 

 

Änderungshistorie

30.10.2023 Erstversion

21.01.2024 Stand Landtagsausschuss 11.1.2024

28.01.2024 Stand Beschluss im Landtag 25.1.2024

 

 

zur sperl.riedau.info

Impressum und Rückfragen