Oö. Jagdverordnung 2024 |
Amt der Oö. Landesregierung - Begutachtungsentwurf 28. Mai 2024, LFW-2024-98039/19
zu den Erläuterungen
Wurde die Stellungnahme berücksichtigt?
- die Schonzeit für adulte Füchse wurde um 15 Tage verlängert
Die Stellungnahme
Von:
ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Freitag, 21. Juni 2024 20:56
An: lfw.post@ooe.gv.at
Betreff: LFW-2024-98039, Stellungnahme zur Oö. Jagdverordnung 2024
Die Stellungnahme darf veröffentlicht werden.
Zu Erläuterungen V. Verhältnis
zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
„Dieser Verordnung stehen - soweit ersichtlich - keine zwingenden
unionsrechtlichen Vorschriften entgegen“
In Anlage 11 Schonzeiten scheinen nicht ganzjährig geschonte in den EU-Richtlinien genannte Tierarten auf, zu denen der „gute Erhaltungszugstand“ nicht nachgewiesen ist. Das widerspricht EU-Recht.
Zu Waidgerechtigkeit bzw. Tierschutz:
Baujagd und (Lebend-)Fallen sind zu verbieten. Soweit Fallenjagd erlaubt bleibt, ist sie jedenfalls während der Jungenaufzucht generell zu verbieten. Werden Elterntiere gefangen, leiden die nicht versorgten Jungen.
Zu Schonzeiten einzelner Tierarten:
Die angeführten Gefährdungsgrade wurden dem „Atlas der Säugetiere Oberösterreichs 2003, Denisa 45“ und dem „Atlas der Brutvögel Oberösterreichs 2013-2018, Denisa 44“ entnommen. Die Abschussziffern stammen aus der Oö. Jagdstatistik 2022/2023 des Landesjagdverbandes, Der OÖ. Jäger Nr. 182 vom März 2024.
Fuchs, Schonzeit neu 1.3.-30.4.
Aus den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf: „Spätestens in den (frühen)
Sommermonaten löst sich der Familienverband zwischen Fähe und Jungfüchsen
regelmäßig auf“
Aus dem Säugetiereatlas Seite 601: Geburt Ende März/Anfang April, ab einem Alter
von 3-4 Monaten gelingt es den Jungen, sich selbst zu ernähren.
Forderung: Schonzeit bis 30.6. aus Tierschutzgründen, auch für die Jungfüchse.
(Lebend-)Fallen sind während der Schonzeit zu verbieten. Elterntiere dürfen
nicht gefangen werden, weil sonst die Betreuung der Jungtiere bis zur
Fallenkontrolle entfällt.
Goldschakal, FFH Anhang V,
Schusszeit unverändert 1.10.-15.3., scheint in der Jagdstatistik nicht auf, Rote
Liste OÖ NE (nicht eingestuft) laut Säugetiereatlas Seite 594,
Forderung: ganzjährige Schonung, bis günstiger Erhaltungszustand nachgewiesen
ist
Edelmarder (=Baummarder), FFH
Anhang V, Schusszeit verkürzt von 1.7.-30.4 auf 1.7.-31.3. Es sind aber keine
Bestandsdaten /Abschussdaten vorhanden laut Oö Säugetiere Atlas Seite 654
Forderung: ganzjährige Schonung, bis günstiger Erhaltungszustand nachgewiesen
ist
Steinmarder (=Hausmarder) ist
ungefährdet, Schusszeit verkürzt von 1.7.-30.4 auf 1.7.-31.3.
Forderung: Im Sinne der Waidgerechtigkeit Schusszeit auf 1.9.-29.2 verkürzen
(laut Oö Säugetiereatlas Seite 659)
Waldiltis, FFH Anhang V,
Schonzeit wird verlängert von 31.5. auf 30.6., das ist aber aus
Tierschutzgründen zu wenig laut Oö Säugetiereatlas Seite 676 (unselbständige
Jungtiere noch im August), potentiell gefährdet, Abschüsse 675 Stück in der
Jagdstatistik 2023
Forderung: ganzjährige Schonung, bis günstiger Erhaltungszustand nachgewiesen
ist, dann Schonzeit bis 31.7.
Hermelin - Großes Wiesel,
Berner Konvention Anhang III, Schonzeit wird verlängert von 31.5. auf 30.6., das
ist aber laut Oö Säugetiereatlas Seite 664 zu wenig, es ist die ganzjährige
Schonung angebracht. 466 Stück in der Jagdstatistik 2023.
Forderung: ganzjährige Schonung, bis günstiger Erhaltungszustand nachgewiesen
ist
Schneehase, FFH Anhang V,
Schusszeit 16.10.-31.12 wie Feldhase, laut Oö Säugetiere Atlas Seite 414
potentiell gefährdet, scheint in der Jagdstatistik 2023 nicht auf.
Forderung: ganzjährige Schonung, bis günstiger Erhaltungszustand nachgewiesen
ist
Wildkaninchen, keine Schonzeit
bisher, neue Schonzeit 1.2.-30.6., in Roter Liste OÖ mit VU - gefährdet
eingestuft laut Säugetiereatlas Seite 415, ist fast ausgestorben - 8 Stück in
der Jagdstatistik 2023,
Forderung: ganzjährige Schonung
Murmeltier, Berner Konvention
Anhang III, Schusszeit 16.8.-31.10. unverändert, in der Jagdstatistik 2023 mit
nur 1 Stück auf. 2022 waren es 6 Stück.
Laut Oö Säugetiereatlas Seite 436 sollte die Art ganzjährig geschont werden, um
die sowieso schon sehr kleine Population nicht noch mehr zu schwächen.
Forderung: ganzjährige Schonung, bis günstiger Erhaltungszustand nachgewiesen
ist
Haselwild-Hahn,
Vogelschutzrichtlinie Anhang II, Schusszeit wird vom 1.9.-31.10. auf
16.9.-30.11. verändert, in der Jagdstatistik 2023 mit nur 4 Stück. 2022 waren es
6 Stück, Gefährdungsgrad NT - potentiell gefährdet laut OÖ Brutvogelatlas Seite
152
Forderung: ganzjährige Schonung
Rebhuhn, Vogelschutzrichtlinie
Anhang II, Schusszeit wird verlegt vom 21.9.-31.10. auf 16.10.-30.11.
in der Jagdstatistik 2023 mit nur 37 Stück. 2022 waren es 53 Stück.
Gefährdung VU (gefährdet) laut Brutvogelatlas Seite 160
Forderung: ganzjährige Schonung
Krickente, Vogelschutzrichtlinie Anhang II, Schusszeit unverändert 16.9.-31.12.,
Abschusszahlen nicht bekannt (Zählung gemeinsam mit Stockente),
Aus Brutvogelatlas Seite 133: Die Art ist aufgrund ihrer Seltenheit hochgradig
gefährdet.
Forderung: ganzjährige Schonung, bis günstiger Erhaltungszustand nachgewiesen ist
Reiherente, Vogelschutzrichtlinie Anhang II, Schusszeit unverändert
16.9.-31.12., Abschusszahlen nicht bekannt (Zählung gemeinsam mit Stockente),
Aus Brutvogelatlas Seite 144: Rote Liste OÖ NT- gering gefährdet
Forderung: ganzjährige Schonung, bis günstiger Erhaltungszustand nachgewiesen ist
Tafelente, Vogelschutzrichtlinie Anhang II, Schusszeit unverändert 16.9.-31.12., Abschusszahlen nicht bekannt (Zählung gemeinsam mit Stockente),
Aus Brutvogelatlas Seite 142: vom Aussterben bedroht (CR)
Forderung: ganzjährige Schonung
Freundliche Grüße
Ernst Sperl
Achleiten 139
A-4752 Riedau
+43 (0) 699 1047 3167
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst
Änderungshistorie
22.06.2024 Erstversion
13.08.2024 Schonzeit adulter Fuchs
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