EU Nature Restoration Law

 

 

 

Beteiligungsprozess zur Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplanes

Stellungnahme von Ernst Sperl am 6.1.2026

 

 

zu Artikel 9 - Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen

 

Dieser Artikel verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen.

Artikel 9 zielt auf die ökologische Durchgängigkeit von Flüssen und Bächen ab. Damit wird ein Beitrag zur Wiederherstellung natürlicher Gewässerdynamik und aquatischer Lebensräume geleistet. Bis 2030 sollen EU-weit mindestens 25.000 Kilometer an Fließgewässern durch die Entfernung oder Umgestaltung künstlicher Querbauwerke (z. B. Wehre, Schwellen) wieder frei fließend gemacht werden.

 

 

Den Biber als Ökosystemingenieur nutzen

 

Biberdämme regulieren die Gewässerdynamik grundlegend: Sie verringern die Fließgeschwindigkeit und erhöhen den Grundwasserspiegel. Dort, wo Biber tätig sind, entstehen Stillwasserbereiche und Auen, die Hochwasserspitzen abfedern und Dürrephasen puffern.

 

 

Der Biber als Beitrag zur ökologischen Durchgängigkeit

 

In hart verbauten kleineren Gewässern steigt der Wasserstand durch Biberdämme auch über das regulierte Ufer hinaus. Damit werden die ökologischen Nachteile der harten Uferverbauung egalisiert. Vom Biber eingestaute Querbauwerke müssen nicht mehr mit viel Steuergeld beseitigt werden.

 

Der Biber schafft durch seine Dammbautätigkeit eine natürlichen Gewässervernetzung, die sich fundamental von künstlichen Querbauwerken unterscheiden. Während Wehre strikte und dauerhafte Barrieren für wandernde Fischarten bilden, sind Biberdämme fischdurchlässig, auch wenn sie die Fischwanderung temporär erschweren können.

 

 

Biber-Populationsdruck und Konfliktminderung

 

Der Biber-Nachwuchs wird im zweiten Lebensjahr aus dem Familienverband vertrieben und muss neue Reviere erschließen. Nur mit einer hohen Populationsdichte wird ausreichender „Druck" erzeugt, der zum „Rückbau“ verbauter Gewässer führt.

 

Entschädigungsmodelle für vom Biber betroffene landwirtschaftliche Flächen müssen attraktiver sein als die landwirtschaftliche Nutzung. Das ist eine Voraussetzung für die Akzeptanz des Bibers um legale und illegale Tötungen und Dammentfernungen zu verringern.

 

Die Tötung von Bibern führt nicht zu einer dauerhaften Reduktion der Population in Konfliktzonen. Freiwerdende Reviere werden durch Jungtiere aus der näheren Umgebung schnell wieder besetzt (sogenannter „Saug-Effekt"). Jede Biber-Tötung verringert aber die „Mithilfe“ des Bibers zur Erfüllung der Ziele von Artikel 9.  

 

 

Fazit:

 

Der Biber kann eine kostengünstige Unterstützung zur Erfüllung der Ziele von Artikel 9 sein. Im Sinne von Budgetverantwortung und ökologischer Effektivität soll der Biber als Hilfsmittel zur Flussrevitalisierung genutzt werden.

 

Im Wiederherstellungsplan ist klarzustellen, dass durch Biber revitalisierte Gewässerabschnitte als Beitrag zur Zielerreichung von Artikel 9 NRL anerkannt werden.

 

 

Änderungshistorie

06.01.2026 Erstversion

 

jede Vervielfältigung ist erwünscht, auch ohne Quellenangabe

 

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