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EU Nature Restoration Law
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Beteiligungsprozess zur Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplanes
Stellungnahme von Ernst Sperl am 6.1.2026
zu Artikel 11 - Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme
Dieser Artikel benennt vier Indikatoren zur ökologischen Bewertung landwirtschaftlich genutzter Flächen.
Bis 2030 muss der Index häufiger Feldvogelarten sowie mindestens zwei der anderen drei Indikatoren in jedem Mitgliedstaat eine positive Entwicklung aufweisen:
der Schmetterlingsindex für Dauergrünland
der Anteil der Fläche mit hoch-diversen Landschaftselemente (z. B. Hecken, Blühstreifen)
der Gehalt an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden.
Vom Biber geschaffene Feuchtgebiete wirken für alle vier Indikatoren
Biberreviere sind hoch-diverse Landschaftselemente und Lebensraum für Vögel und Insekten (Schmetterlinge).
In Feuchtgebiete umgewandelte Äcker bauen organische Substanz auf.
Biberreviere weisen eine sehr hohe Biodiversität auf. An Umweltmaßnahmen beteiligte landwirtschaftliche Betriebe müssen Biodiversitätsflächen anlegen. Diese künstlich geschaffenen Biotope sind kostspielig (Saatgut, Anbau und Pflege) und im Vergleich mit den vom Biber geschaffenen Biotopen weniger wertvoll.
Um die Akzeptanz von Biberrevieren bei den Grundbesitzern zu heben sollen vom Biber in Biotope umgewandelte landwirtschaftliche Flächen mit einem mehrfachen der Fläche als Biodiversitätsflächen angerechnet werden. Diese mehrfache Anrechnung müsste auf nationaler Ebene im Wiederherstellungsplan verankert werden.
Änderungshistorie
06.01.2026 Erstversion
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