EU Nature Restoration Law

 

 

 

Beteiligungsprozess zur Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplanes

Stellungnahme von Ernst Sperl am 6.1.2026

 

 

zu Artikel 11 - Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme

 

Dieser Artikel benennt vier Indikatoren zur ökologischen Bewertung landwirtschaftlich genutzter Flächen.

 

Bis 2030 muss der Index häufiger Feldvogelarten sowie mindestens zwei der anderen drei Indikatoren in jedem Mitgliedstaat eine positive Entwicklung aufweisen:

 

 

Vom Biber geschaffene Feuchtgebiete wirken für alle vier Indikatoren

 

Biberreviere sind hoch-diverse Landschaftselemente und Lebensraum für Vögel und Insekten (Schmetterlinge).

 

In Feuchtgebiete umgewandelte Äcker bauen organische Substanz auf.

 

Biberreviere weisen eine sehr hohe Biodiversität auf. An Umweltmaßnahmen beteiligte landwirtschaftliche Betriebe müssen Biodiversitätsflächen anlegen. Diese künstlich geschaffenen Biotope sind kostspielig (Saatgut, Anbau und Pflege) und im Vergleich mit den vom Biber geschaffenen Biotopen weniger wertvoll.

 

Um die Akzeptanz von Biberrevieren bei den Grundbesitzern zu heben sollen vom Biber in Biotope umgewandelte landwirtschaftliche Flächen mit einem mehrfachen der Fläche als Biodiversitätsflächen angerechnet werden. Diese mehrfache Anrechnung müsste auf nationaler Ebene im Wiederherstellungsplan verankert werden.

 

 

Änderungshistorie

06.01.2026 Erstversion

 

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