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EU Nature Restoration Law
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Beteiligungsprozess zur Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplanes
Stellungnahme von Ernst Sperl am 6.1.2026
zu Artikel 12 - Wiederherstellung von Waldökosystemen
Dieser Artikel definiert acht Indikatoren, anhand welcher der Zustand von Waldökosystemen verbessert werden soll. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen, die sich positiv auf die Entwicklung der Indikatoren auswirken sollen. Bis 2030 muss der Index häufiger Waldvogelarten sowie mindestens sechs der sieben anderen Indikatoren in jedem Mitgliedstaat eine positive Entwicklung aufweisen:
das Vorkommen von stehendem Totholz,
das Vorkommen von liegendem Totholz,
eine ausgewogene Altersstruktur der Wälder,
die Erhöhung des Kohlenstoffvorrats,
die Verbesserung der Vernetzung von Waldflächen,
der Anteil heimischer Baumarten,
die Vielfalt der Baumarten.
Biber als Werkzeug zur Zielerreichung
Der Biber (Castor fiber) trägt zur Verbesserung mehrerer dieser Indikatoren bei:
Totholz (stehend und liegend): Biber fällen systematisch Bäume und lassen Stämme sowie Äste in Gewässernähe liegen. Dies erhöht direkt den liegenden Totholzanteil und schafft stehendes Totholz durch Vernässung und Baumsterben in überstauten Bereichen.
Organischer Kohlenstoff: Biberaktivitäten führen zur Wiedervernässung von Waldböden und Auenflächen, wodurch organischer Kohlenstoff akkumuliert und langfristig gebunden wird.
Index der Waldvogelarten: Biberteiche und Auenlandschaften bieten Bruthabitate für zahlreiche Waldvogelarten (z. B. Spechte, Eisvogel, Rohrsänger), die auf strukturreiche Feuchtlebensräume angewiesen sind.
Empfehlung
Der Wiederherstellungsplan soll den Biber als kostengünstige, naturbasierte Maßnahme zur Unterstützung der Artikel-12-Indikatoren ausdrücklich berücksichtigen. Budgets für Entschädigungen betroffener Waldbesitzer sind vorzusehen.
Änderungshistorie
06.01.2026 Erstversion
jede Vervielfältigung ist erwünscht, auch ohne Quellenangabe
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