Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Freitag, 22. November 2019 12:16
An: bh-pe.post@ooe.gv.at
Cc: office@machlanddamm.at>; Naturschutzbund OÖ; L******* Josef; S******
Hannes
Betreff: Biber am Machlanddamm, Umweltauskunftsbegehren
Sehr geehrte Damen und Herren
der Bezirkshauptmannschaft Perg,
zu den 2019 beantragten Maßnahmen zum Biber am Machlanddamm ersuche ich im Rahmen der Umweltauskunftsrechte um Zusendung per Mail:
Soweit dem Begehren nicht entsprochen wird beantrage ich einen Bescheid gem. § 19 Oö. USchG.
Freundliche Grüße
Ernst Sperl
Fachbeirat, Schwerpunkt Umweltinformation im
| naturschutzbund | Oberösterreich
Achleiten 139
A-4752 Riedau
+43 (0) 699 1047 3167
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst
PS: Ich möchte die Informationen im Internet veröffentlichen (§ 9 Datenschutzgesetz). Interessierte sollen - möglichst vor der Entscheidung der Behörde - die Unterlagen zu Hause beurteilen können (§ 16 (6) 1. Satz OÖ. USchG)
Ein Antrag zur Entnahme von Bibern ist Teil des Verwaltungsaktes, der damit anzulegen war. Teil dieses Verwaltungsaktes sind auch Stellungnahmen von Sachverständigen. Verwaltungsakte sind im § 13 Ziffer 3 OÖ. USchG als Umweltinformation definiert. Biberentnahmen wirken sich auf die Umwelt aus.