Von: Klaus.Poetscher@ooe.gv.at
Gesendet: Donnerstag, 12. Dezember 2019 10:58
An: ernst.sperl@aon.at


Betreff: AW: Bescheid Biberentnahme am Machlanddamm, Umweltauskunftsbegehren

 

Sehr geehrter Herr Sperl,

 

entsprechend Ihrem Ersuchen (per E-Mail vom 10.12.2019) um Übermittlung des Bescheides betreffend den Biber  am Machlanddamm übermitteln wir Ihnen den angeforderten Bescheid der BH Perg gem. §§ 13ff Oö. Umweltschutzgesetz 1996. 

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie als Privatperson kein Beschwerderecht an das Oö. Landesverwaltungsgericht haben. Dieses steht nur berechtigten Umweltorganisationen zu. Die Rechtsstellung dieser ist in den §§ 39a und 39b Oö. NSchG 2001 genau geregelt.

 

 

Freundliche Grüße

 

Mag. Klaus Pötscher

Bezirkshauptmannschaft Perg

4320 Perg - Dirnbergerstraße 11

 

Tel.:        (+43 72 62) 551-674 20

Fax:        (+43 72 62) 551-267 399

Mobil:     ---

 

E-Mail:   klaus.poetscher@ooe.gv.at

Büro:      bh-pe.post@ooe.gv.at

Internet:  www.bh-perg.gv.at

DVR:      0069329

 

 

 

 

Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Dienstag, 10. Dezember 2019 14:11
An: Post, BH-PE <BH-PE.Post@ooe.gv.at>
Cc: Naturschutzbund OÖ <oberoesterreich@naturschutzbund.at
>
Betreff: Bescheid Biberentnahme am Machlanddamm, Umweltauskunftsbegehren

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bitte senden Sie mir im Rahmen der Umweltauskunftsrechte den im Dezember 2019 erlassenen Bescheid zur Entnahme von Bibern am Machlanddamm per Mail.

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Freitag, 22. November 2019 12:16
An: 'bh-pe.post@ooe.gv.at'
Cc: 'office@machlanddamm.at' ; Naturschutzbund OÖ ; Limberger Josef ; Schwaiger Hannes
Betreff: Biber am Machlanddamm, Umweltauskunftsbegehren

 

Sehr geehrte Damen und Herren

der Bezirkshauptmannschaft Perg,

 

zu den 2019 beantragten Maßnahmen zum Biber am Machlanddamm ersuche ich im Rahmen der Umweltauskunftsrechte um Zusendung per Mail:

 

·         die Anträge / den Antrag

·         Entscheidungsgrundlagen dazu (z.B. Stellungnahmen von Sachverständigen)

·         Bescheide (soweit sie zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung vorliegen)

 

Soweit dem Begehren nicht entsprochen wird beantrage ich einen Bescheid gem. § 19 Oö. USchG.

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Fachbeirat, Schwerpunkt Umweltinformation im

| naturschutzbund | Oberösterreich

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

PS: Ich möchte die Informationen im Internet veröffentlichen (§ 9 Datenschutzgesetz). Interessierte sollen - möglichst vor der Entscheidung der Behörde - die Unterlagen zu Hause beurteilen können (§ 16 (6) 1. Satz OÖ. USchG)

 

Ein Antrag zur Entnahme von Bibern ist Teil des Verwaltungsaktes, der damit anzulegen war. Teil dieses Verwaltungsaktes sind auch Stellungnahmen von Sachverständigen. Verwaltungsakte sind im § 13 Ziffer 3 OÖ. USchG als Umweltinformation definiert. Biberentnahmen wirken sich auf die Umwelt aus.