Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Montag, 4. Jänner 2021 17:55
An: bh-br.post@ooe.gv.at
Cc: Naturschutzbund OÖ; CHRISTL Walter; Pfleger Harald
 

Betreff: Auskunftsbegehren Antrag zu Graureiher Zwangsabschuss

 

Sehr geehrte Damen und Herrn,

 

danke für die mit Mail 5.12.2020 zugesandten Bescheide und Gutachten der Sachverständigen zu Graureiher Zwangsabschlüssen.

 

Zu den angeforderten Anträgen dazu haben Sie „mitgeteilt, dass diese keine Umweltinformation iSd § 13 Oö. Umweltschutzgesetz darstellen und somit nicht aufgrund des Oö. Umweltschutzgesetzes zur Verfügung gestellt werden können.“

 

Diese Rechtsansicht teile ich nicht. Ein Antrag zur Tötung von Graureihern ist Teil des Verwaltungsaktes, der damit anzulegen war. Verwaltungsakte sind im § 13 Ziffer 3 OÖ. USchG als Umweltinformation definiert. Zwangsabschüsse von Graureihern wirken sich auf die Umwelt aus.

 

Anträge auf Tötung von Graureihern enthalten Umweltinformationen, zum Beispiel Art und Höhe der Schäden, den Ort der Schäden und bisherige Abwehrmaßnahmen. Begehrt wird eine Kopie des Antrages. Mitteilungen von Umweltinformation sind grundsätzlich in der vom Informationssuchenden verlangten Form zu erteilen (VwGH Ra 2015/10/0104 vom 25.05.2016 RZ 19).

 

Ich wiederhole daher mein Begehren auf Zusendung des Antrages,  dem mit Bescheid Geschäftszahl BHBRJagd-2020-259410/12 entsprochen wurde.

 

Ich möchte die Informationen veröffentlichen. Bitte schwärzen/löschen Sie schutzwürdige personenbezogene Daten.

 

Wenn dem Begehren nicht entsprochen wird, erlassen Sie bitte einen Bescheid (§19 Oö. USchG).

Einer Corona-bedingten Verlängerung der Auskunftsfrist stimme ich zu.

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Fachbeirat, Schwerpunkt Umweltinformation im

| naturschutzbund | Oberösterreich

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167
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