Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Freitag, 29. Jänner 2021 15:14
An: bh-br.post@ooe.gv.at
Cc: Naturschutzbund OÖ; CHRISTL Walter; Pfleger Harald


Betreff: Beschwerde gegen Bescheid BHBRJagd-2020-259410/38-HF vom 11.1.2021

 

An das Verwaltungsgericht

im Wege der Bezirkshauptmannschaft Braunau

 

 

Gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau BHBRJagd-2020-259410/38-HF vom 11.1.2021, mit dem der Antrag auf Übermittlung eines Antrages auf Graureiher-Zwangsabschüsse abgewiesen wurde, erhebe ich

 

 

Beschwerde

 

Begründung:

 

Zwangsabschüsse von Graureihern wirken sich auf die Umwelt aus. Umweltinformation sind unter anderem „die Artenvielfalt und ihre Bestandteile ... sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen“.

 

Anträge auf Tötung von Graureihern enthalten Umweltinformationen, zum Beispiel Anzahl und Art der den Schaden verursachenden Vögel, Anzahl und Art der verletzten oder gefressenen Fische, Art und Höhe der Schäden, den Ort der Schäden und bisherige Abwehrmaßnahmen. Begehrt wurde eine Kopie des Antrages. Mitteilungen von Umweltinformation sind grundsätzlich in der vom Informationssuchenden verlangten Form zu erteilen (VwGH Ra 2015/10/0104 vom 25.05.2016 RZ 19).

 

Der Antrag mit den oben genannten Umweltinformationen ist bei der Behörde „vorhanden“ (§ 15 Abs 1 Oö. USchG).   

 

Es liegt daher ein Rechtsirrtum der Behörde vor.

 

 

 

 

Begehrt

 

wird die Übermittlung der Kopie des Antrages auf Graureiher-Zwangsabschüsse.

 

 

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

Beilage: Zahlungsbeleg Beschwerdegebühr