Von: B******.O******@ooe.gv.at

Gesendet: Mittwoch, 2. Juni 2022 11:50
An: ernst.sperl@aon.at
 

Betreff: Anfrage Naturschutzbund - Wildenten - Mitteilung zum Auskunftsbegehren

 

Sehr geehrter Herr Sperl!

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu Ihrer Eingabe vom 17. Mai 2022 zu 4 jagdbaren Wildenten (Tafel- Schell, Krick- und Reiherente) erlaube ich mir Ihnen Folgendes mitzuteilen:

 

Es wurden nach unserem Kenntnisstand in den Jahren 2019, 2020 und 2021 7 Exemplare der Wildtierart Tafelente gesondert innerhalb der Schonzeit (1. Jänner bis 15. September) entnommen.

 

Wir merken in diesem Zusammenhang allerdings an, dass nach den Vorgaben der Verordnung der Oö. Landesregierung über den Abschussplan und die Abschussliste, LGBl.Nr. 74/2004, in der Fassung (i.d.F.) LGBl.Nr. 119/2021, in die Abschussliste gemäß Anlage 4 Wildenten aufzunehmen sind. Als Wildenten gelten gemäß der Oö. Schonzeitenverordnung 2007, LGBl.Nr. 72/2007, i.d.F. LGBl.Nr. 38/2012, jene 16 dort gelisteten Wildenten, darunter die 4 anfragegegenständlichen Entenarten, welche gemeinsam mit der Stockente im Zeitraum von 1. Jänner bis 15. September geschont sind. 11 von 16 Wildenten sind ganzjährig geschont.

 

Weitere konkrete Zahlen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage liegen uns nach heutigem Stand nicht vor.

 

Freundliche Grüße,

B**** Ö*****

 

 

Mag. *****
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
4021 Linz  •  Bahnhofplatz 1 (LDZ)