Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Montag, 1. Mai 2023 13:46
An: bh-ri.post@ooe.gv.at

Betreff:
Auskunftsbegehren Bescheid Aussetzung Jagdpachtvertrag Mörschwang

 

Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 24.04.2023 BHRIJagd-2016-324348/70-SC

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Jagdpächter/Jagdleiter legt fest, wie gejagt wird. Wie gejagt wird, hat Auswirkung auf die Umwelt (Wildfütterung, Raubwildbejagung, …). Die Aussetzung einer Jagdvergabe kann daher Auswirkungen auf die Umwelt haben, zum Beispiel durch anderen Jagdpächter, späteren Beginn des Jagdpachtvertrages, usw.

 

Eine mittelbare Auswirkung einer Verwaltungsmaßnahme ist ausreichend für deren Eistufung als Umweltinformation, siehe VwGH 24.10.2013 GZ: 2013/07/0081:
5.2.1 Im Sinne des weiten Umweltinformationsbegriffes und der Zielrichtung der Umweltinformations-RL, wonach die Bekanntgabe von Informationen der Regelfall sein sollte, ist daher davon auszugehen, dass bereits die Möglichkeit dieser faktischen Einflusswirkung ausreichend ist, um …. die grundsätzliche Eignung als Umweltinformation zuzusprechen. …
5.2.2 Entscheidend sei, dass sich die Maßnahmen …. auf Umweltbestandteile …. auswirken oder wahrscheinlich auswirken könne. Dabei werde nicht unterschieden zwischen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen einer Maßnahme ..

 

Wird die Auskunft nicht erteilt, so erlassen Sie bitte einen Bescheid gemäß § 19 Oö. Umweltschutzgesetz (=Begehren gem. § 19 (1) USchG). Für Ihre Mehrarbeit durch meine falsche Zitierung des anzuwendenden Absatzes - falsch § 19 (1a) statt richtig § 19 (1) - entschuldige ich mich.

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

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Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Dienstag, 11. April 2023 14:45
An: bh-ri.post@ooe.gv.at
 

Betreff: Auskunftsbegehren Bescheid Aussetzung Jagdpachtvertrag Mörschwang

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bitte schickt mir im Rahmen der Umweltauskunftsrechte per Mail den Bescheid, mit dem die Jagdvergabe Mörschwang aufgehoben wurde.

 

Wird die Auskunft nicht erteilt, so erlassen Sie bitte einen Bescheid gemäß § 19 Oö. Umweltschutzgesetz (=Begehren gem. § 19 (1a) USchG).

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

PS:

Eine Jagdvergabe wirkt sich auf die Umwelt aus: Protokoll 16.12.2022 Vollversammlung Landwirtschaftskammer Oö. Seite 117 oben

https://ooe.lko.at/media.php?filename=download%3D%2F2023.01.25%2F16746310408611.pdf

Die Aussetzung der Jagdvergabe ist daher eine Verwaltungsmaßnahme, die sich auf die Umwelt auswirkt.

(§ 13 (3) Oö. Umweltschutzgesetz https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LOO40006960/LOO40006960.html)

 

Umweltinformationen kann jede/r beantragen. Es ist keine Parteistellung nötig (§ 15 Oö. Umweltschutzgesetz https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LOO40006962/LOO40006962.html)

 

Mein mündliches Auskunftsbegehren wurde heute (telefonisch) abgelehnt (keine Parteistellung). Daher wird § 19 (1a)  Oö. Umweltschutzgesetz angewendet - https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LOO40018238/LOO40018238.html.