Von: ernst.sperl@aon.at

Gesendet: Freitag, 28. Juli 2023 20:25
An: bh-ri.post@ooe.gv.at
 

Betreff: Beschwerde zu BHRIJagd-2016-324348/86-SC

 

An das Verwaltungsgericht

im Wege der Bezirkshauptmannschaft Ried

 

Gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Ried vom 5. Juli 2023, Geschäftszeichen BHRIJagd-2016-324348/86-SC erhebe ich

 

Beschwerde

 

Die Behörde schreibt, dass sich der Bescheid über die Aussetzung der Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages nicht unmittelbar auf die Umwelt auswirkt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt aber die mittelbare Auswirkung (VwGH 24.10.2013 GZ: 2013/07/0081). Dabei ist auch unerheblich, ob sich der Bescheid tatsächlich auf die Umwelt auswirkt. Für die Eignung als Umweltinformation genügt es, wenn er sich wahrscheinlich auswirken KANN.

 

Das Bundesforschungszentrum für Wald (*1) hat im Sommer 2021 das österreichweite Projekt „Integrales Wald- und Wildmanagement als Voraussetzung für Naturverjüngung und die Ausschöpfung des natürlichen Baumartenpotenzials“ gestartet. Hier wurden 21 Reviere bzw. Betriebe im ganzen Bundesgebiet nach verjüngungsökologischen und wildtierökologischen Kriterien erfasst und mit dem jeweiligen Bezirksdurchschnitt verglichen. Bei der Abschlussveranstaltung am 27. Juni 2023 wurden die Ergebnisse präsentiert, unter anderem die aus der Genossenschaftsjagd Mörschwang, siehe Bildbeilage. 

 

Nach Ansicht der Behörde „…wäre allenfalls der Abschussplan eine relevante Umweltinformation, nicht jedoch welche konkreten Personen den Abschussplan zu erfüllen haben. Zumal man von einer bestimmten Person auch nicht vorab wissen kann, wie die Jagdausübung durch diese Person tatsächlich erfolgen wird bzw. wie diese die Wildfütterung oder Raubwildbejagung anlegen wird.“

Das Ergebnis des Projektes „Integrales Wald- und Wildmanagement“ zeigt hingegen, dass die Auswahl des Jagdpächters entscheidend ist, ob die Naturverjüngung der Zukunftsbaumarten gelingt. Wären die von der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde bestätigten Abschusspläne entscheidend, wären keine signifikanten Unterschiede zwischen den Genossenschaftsjagden eines Bezirkes gegeben.

Es ist bei der Jagdvergabe sehr wohl absehbar, wie die Jagdausübung durch diese Person tatsächlich erfolgen wird bzw. wie diese die Wildfütterung oder Raubwildbejagung anlegen wird.

 

Der Jagdpächter/Jagdleiter legt fest, wie gejagt wird. Wie gejagt wird, hat Auswirkung auf die Umwelt (Wildfütterung, Raubwildbejagung, …). Die Aussetzung einer Jagdvergabe kann daher Auswirkungen auf die Umwelt haben, zum Beispiel durch anderen Jagdpächter, späteren Beginn des Jagdpachtvertrages, usw.

 

Die Begründung im Bescheid BHRIJagd-2016-324348/86-SC ist sachlich falsch und der Bescheid daher rechtswidrig.

 

 

Begehrt

 

wird die Übermittlung des Bescheides, mit dem die Wirksamkeit des Pachtvertrages über die Jagdverpachtung der Genossenschaftsjagd Mörschwang ausgesetzt wurde. 

 

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

(*1) https://www.bfw.gv.at/impressum/

 

Beilagen:

Zahlungsbeleg

Bildbeilage Abschlusspräsentation 27.6.2023 15:30 Uhr Folie 31, Baumartenanteile nach Höhenklassen Genossenschaftsjagd Mörschwang, Silvio Schüler

Die gesamte Präsentation ist abrufbar unter https://www.bfw.gv.at/wp-content/uploads/Praesentation-Traunkirchen-Schueler1.pdf, der Vergleich Verbiss mit dem Bezirk ist auf Folie 24 angeführt.