Von: E*******.L********@ooe.gv.at>
Gesendet: Montag, 22. April 2024 11:01
An: ernst.sperl@aon.at
Betreff: Umweltauskunftsbegehren zu BHSDBA-2017-269562/20

 

Sehr geehrter Herr Sperl,

 

im Hinblick darauf, dass Ihnen bereits alle wasserrechtlichen Unterlagen ohnehin schon übermittelt wurden, darf ich Ihnen nach interner Rücksprache die geforderten Unterlagen zukommen lassen.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass die im Rahmen der Umweltauskunftsrechte erhaltenen Informationen nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.

 

Freundliche Grüße,

Dr. E******* L********
Bezirkshauptmannschaft Schärding
Anlagenabteilung – Aufgabengruppe Anlagenkoordination
4780 Schärding · Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13

Tel.:    (+43 7712) 31 05-70350

 

 

Von: ernst.sperl@aon.at

Gesendet: Sonntag, 24. März 2024 12:31
An: Bezirkshauptmannschaft Schärding <bh-sd.post@ooe.gv.at>
Betreff: Umweltauskunftsbegehren BHSDBA-2017-269562 - Konkretisierung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Dr.in L********,

 

das Umweltauskunftsbegehren umfasst (unverändert)

 

Bescheide und Entscheidungsgrundlagen (Projekte, Gutachten, Verhandlungsschriften, …) zu BHSDBA-2017-269562.

 

Ein Bescheid über die Genehmigung einer Produktion(-shalle) hat Auswirkungen auf die Umwelt (Wasser, Luft, Lärm, Verkehr, …). Da die von mir begehrten Informationen diesem Bescheid (üblicherweise) zugrunde liegen, handelt es sich dabei – unabhängig vom konkreten Inhalt - um Umweltinformationen. Der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nach ist es ausreichend, wenn sich das Informationsbegehren auf einen konkreten Verordnungsakt bezieht; naturgemäß kann eine Antragstellerin die Umweltdaten nicht näher präzisieren, wenn nicht bekannt ist, welche Informationen vorhanden sind (OÖ. LVwG-552636/3/SB vom 27.12.2023 und die darin angeführte Rechtsprechung des VwGH).

 

Soweit Sie meinem Begehren nicht entsprechen, beantrage ich einen Bescheid (§ 19 (1) Oö. Umweltschutzgesetz 1996 oder § 8 (1) Umweltinformationsgesetz)

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

 

 

Von: E*******.L********@ooe.gv.at
Gesendet: Freitag, 22. März 2024 10:09
An: ernst.sperl@aon.at
Cc: K*****.G*****@ooe.gv.at>
Betreff: AW: Umweltauskunftsbegehren BHSDBA-2017-269562 - Konkretisierung

 

Sehr geehrter Herr Sperl,

 

das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen umfasst nur Informationen im Sinne des § 13 Oö. Umweltschutzgesetz 1996 (Oö. USchG) und ist nicht zu verwechseln mit dem Recht auf Akteneinsicht, das nur Parteien des Verfahrens zusteht.

 

Umweltinformationen nach § 13 Oö. USchG sind sämtliche Informationen in schriftlicher, visueller, akustischer, elektronischer oder sonstiger materieller Form über

         1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Land, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Berggebiete, Feuchtgebiete, Küsten und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich genetisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen;

         2. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung oder Abfall einschließlich radioaktiven Abfalls, Emissionen, Ableitungen oder sonstiges Freisetzen von Stoffen oder Organismen in die Umwelt, die sich auf die in Z 1 genannten Umweltbestandteile auswirken oder wahrscheinlich auswirken;

         3. Maßnahmen (einschließlich Verwaltungsmaßnahmen), wie z. B. Politiken, Gesetze, Pläne und Programme, Verwaltungsakte, Umweltvereinbarungen und Tätigkeiten, die sich auf die in den Z 1 und 2 genannten Umweltbestandteile und -faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken, sowie Maßnahmen oder Tätigkeiten zu deren Schutz;

         4. Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts;

         5. Kosten/Nutzen-Analysen und sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die im Rahmen der in Z 3 genannten Maßnahmen und Tätigkeiten verwendet werden;

         6. den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit einschließlich – soweit diesbezüglich von Bedeutung – Kontamination der Lebensmittelkette, Bedingungen für menschliches Leben sowie Kulturstätten und Bauwerke in dem Maße, in dem sie vom Zustand der in Z 1 genannten Umweltbestandteile oder – durch diese Bestandteile – von den in den Z 2 und 3 angeführten Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten betroffen sind oder sein können.

 

Die pauschale Übermittlung des Akteninhaltes oder einzelner Stücke davon ist von diesem Auskunftsrecht nicht umfasst.

 

Ich darf Sie daher letztmalig um Konkretisierung der begehrten Umweltinformationen bis 29.3.2024 ersuchen.

 

Freundliche Grüße,

Dr. E******* L********
Bezirkshauptmannschaft Schärding
Gewerbeabteilung I Anlagenrecht
4780 Schärding · Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13

Tel.:   (+43 7712) 31 05-70350
 

 

 

 

Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Sonntag, 17. März 2024 11:31
An: Post, BH-SD <BH-SD.Post@ooe.gv.at>
Betreff: Umweltauskunftsbegehren BHSDBA-2017-269562 - Konkretisierung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Dr.in L********,

 

das Umweltauskunftsbegehren umfasst

 

„Bescheide und Entscheidungsgrundlagen (Projekte, Gutachten, Verhandlungsschriften, …) zu ….. BHSDBA-2017-269562/xx“

 

Sollten mehrere Bescheide mit dieser Geschäftszahl bestehen, so senden Sie mir bitte die zur laut Edikt 17.5.2023 am 1.6.2023 verhandelten Angelegenheit, siehe Beilage.

 

Freundliche Grüße  

 

Ernst Sperl

Fachbeirat, Schwerpunkt Umweltinformation im

| naturschutzbund | Oberösterreich

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

 

Von: E*******.L********@ooe.gv.at
Gesendet: Donnerstag, 7. März 2024 13:56
An: ernst.sperl@aon.at
Cc: K*****.G*******@ooe.gv.at
Betreff: WG: Umweltauskunftsbegehren

 

Sehr geehrter Herr Sperl,

 

um Ihre Anfrage den Vorschriften betreffende den Zugang zu Umweltinformationen entsprechend bearbeiten zu können, ersuche ich um Konkretisierung, welche Umweltinformationen im Sinne des § 13 Oö. Umweltschutzgesetz 1996 (Oö. USchG) genau mitgeteilt werden sollen. Dies mit dem Hinweis, dass eine Mitteilung von Umweltinformationen unterbleiben darf, wenn das Informationsbegehren zu allgemein geblieben ist (§ 17 Abs. 1 Z 3 Oö. USchG).

 

Freundliche Grüße,

Dr. E******* L********
Bezirkshauptmannschaft Schärding
Gewerbeabteilung I Anlagenrecht
4780 Schärding · Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13

Tel.:   (+43 7712) 31 05-70350

 

 

 

Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Sonntag, 4. Februar 2024 17:28
An: Bezirkshauptmannschaft Schärding <bh-sd.post@ooe.gv.at>
Betreff: Umweltauskunftsbegehren

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bitte schicken Sie mir im Rahmen der Umweltauskunftsrechte die Bescheide und Entscheidungsgrundlagen (Projekte, Gutachten, Verhandlungsschriften, …) zu

 

BHSDWA-2023-16027/xx – Wasserbuch Postzahl: 414/3325

 

und

 

BHSDBA-2017-269562/xx

 

per Mail. Wenn die Mailgröße 10MB übersteigt, verwenden Sie bitte https://cloud.ooe.gv.at/

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Fachbeirat, Schwerpunkt Umweltinformation im

| naturschutzbund | Oberösterreich

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst