Von:
ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Dienstag, 14. September 2021 13:47
An: baune.post@ooe.gv.at
Cc: F*****.S*****@ooe.gv.at
Betreff: Anfrage zu "Sichtweiten L1124 bei km 3,2 - Auskunftsbegehren
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Straßenmeisterei Raab hat mir die Auskunft über die Sichtweiten verweigert und an die Bezirkshauptmannschaft Schärding verwiesen, diese hat mich an Sie verwiesen, siehe Mails unten.
Ich wiederhole daher mein Auskunftsbegehren.
Begehrt werden die bei der Straßenmeisterei Raab bereits vorhandenen Unterlagen zu den Sichtweiten an der Pramtalstraße L1124 bei km 3,2 Blickrichtung Süden.
Ich gehe davon aus, dass im Zuge der Ausfahrtbewilligung vom Grundstück 243/6 auf die Landesstraße derartige Informationen vorhanden sind. Soweit für die angrenzenden Grundstücke 243/4 (Haus Nr. 31 Ottenedt) und 243/1 (Haus Nr. 6 Ottenedt) ebenfalls die Sichtweiten vorhanden sind, senden Sie mir bitte auch diese.
Wird die Auskunft nicht erteilt, so erlassen Sie bitte einen Bescheid gemäß § 19 Oö. Umweltschutzgesetz (=Begehren gem. § 19 (1a) USchG).
Freundliche Grüße
Ernst Sperl
Achleiten 139
A-4752 Riedau
+43 (0) 699 1047 3167
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst
Von: ****
Im Auftrag von BH-SD.Post@ooe.gv.at
Gesendet: Dienstag, 14. September 2021 13:33
An: ernst.sperl@aon.at
Betreff: Ihre Anfrage zu "Sichtweiten L1124 bei km 3,2 - Auskunftsbegehren"
Sehr geehrter Herr Sperl!
Es wird auf Ihr nachstehendes Schreiben (E-Mail) vom 13.09.2021 Bezug genommen.
Dazu wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihnen eine Auskunft aufgrund Ihres Begehrens im Sinne § 19 Oö. Umweltschutzgesetz 1996 (Oö. USchG), LGBl. Nr. 84/1996, idF. LGBl. Nr. 96/2019, mangels Zuständigkeit nicht gegeben werden kann.
Gemäß § 19 Abs. 3 Oö. USchG ist zur Bescheiderlassung nach § 19 Abs. 1 und 1a USchG zuständig:
4a. wenn die zur Mitteilung zuständige Stelle das Landesverwaltungsgericht ist, die Präsidentin bzw. der Präsident,
Die Straßenmeisterei Raab gehört organisatorisch zum Straßenbezirk West, welcher wiederum zur Abteilung Straßenneubau und –erhaltung (BauNE) beim Amt der Oö. Landesregierung gehört.
Gemäß § 19 Abs. 3a Oö. USchG werden Sie daher mit Ihrem Begehren an das Amt der Oö. Landesregierung verwiesen (E-Mail: baune.post@ooe.gv.at).
Der Vollständigkeit halber wird abschließend mitgeteilt, dass hinsichtlich verkehrlichen Maßnahmen im Sinne § 43 StVO 1960 (zB. Geschwindigkeitsbeschränkungen zB. aufgrund eingeschränkter Sichtweiten) – wie von der Straßenmeisterei Raab angeführt – die Bezirksverwaltungsbehörde insbesondere auf Landesstraßen (B- und L-Straßen) zuständig ist (§ 94b StVO 1960).
Freundliche Grüße
G**** S*****
Bezirkshauptmannschaft Schärding
Verkehrsabteilung
4780 Schärding • Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13
Tel.: (+43
7712) 31 05-70341
Fax: (+43
7712) 31 05-270399
Von:
ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Montag, 13. September 2021 09:24
An: Post, BH-SD <BH-SD.Post@ooe.gv.at>
Cc: F****.S*****@ooe.gv.at>
Betreff: Sichtweiten L1124 bei km 3,2 - Auskunftsbegehren
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Telefonat heute wurde mir von der Straßenmeisterei Raab (F**** S*****) die Auskunft über die Sichtweiten verweigert und an Sie verwiesen, siehe auch das Mail unten.
Ich wiederhole daher mein Auskunftsbegehren.
Begehrt werden die bei der Straßenmeisterei Raab bereits vorhandenen Unterlagen zu den Sichtweiten an der Pramtalstraße L1124 bei km 3,2 Blickrichtung Süden.
Ich gehe davon aus, dass im Zuge der Ausfahrtbewilligung vom Grundstück 243/6 auf die Landesstraße derartige Informationen vorhanden sind. Soweit für die angrenzenden Grundstücke 243/4 (Haus Nr. 31 Ottenedt) und 243/1 (Haus Nr. 6 Ottenedt) ebenfalls die Sichtweiten vorhanden sind, senden Sie mir bitte auch diese.
Wird die Auskunft nicht erteilt, so erlassen Sie bitte einen Bescheid gemäß § 19 Oö. Umweltschutzgesetz (=Begehren gem. § 19 (1a) USchG).
Freundliche Grüße
Ernst Sperl
Achleiten 139
A-4752 Riedau
+43 (0) 699 1047 3167
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst
Von:
F*****.S****@ooe.gv.at
Gesendet: Montag, 6. September 2021 16:03
An: ernst.sperl@aon.at
Betreff: AW: Sichtweiten L1124 bei km 3,2 - Auskunftsbegehren
Sehr geehrter Herr Sperl!
Grundsätzlich ist zur Erreichung der erforderlichen Ausfahrtssichtweiten auf Landesstraßen, der Sichtraum gemäß RVS 03.05.12 (Abbildung 28) freizuhalten.
Wie von Ihnen soweit korrekt angeführt, haben Sichtweiten auf den Verkehr eine Auswirkung, welche gegebenenfalls von den jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaften unter Beisein eines Amtssachverständigen überprüft werden.
Da die Straßenmeisterei Raab keine Behörde ist und somit keine Bescheide erlassen kann, müssen Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Bezirkshauptmannschaft wenden.
Mit freundlichen Grüßen!
F**** S*****
Dienststellenleiter
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr
Abteilung Straßenneubau und –erhaltung
4760 Raab • Schulstraße 15
Tel.: (+43 732) 77 20-44 110
Fax: (+43 732) 77 20-218 922
Mobil: (+43 664) 600 72-44110
Von:
ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Mittwoch, 1. September 2021 16:39
An: Post, Stm-Raab <Stm-Raab.Post@ooe.gv.at>
Betreff: Sichtweiten L1124 bei km 3,2 - Auskunftsbegehren
Sehr geehrter Hr. K***** ,
im Telefonat heute wurde mir die Auskunft über die Sichtweiten verweigert. Ich wiederhole daher mein Auskunftsbegehren.
Begehrt werden bereits vorhandene Unterlagen zu den Sichtweiten an der Pramtalstraße L1124 bei km 3,2 Blickrichtung Süden.
Ich gehe davon aus, dass im Zuge der Ausfahrtbewilligung vom Grundstück 243/6 auf die Landesstraße derartige Informationen vorhanden sind. Soweit für die angrenzenden Grundstücke 243/4 (Haus Nr. 31 Ottenedt) und 243/1 (Haus Nr. 6 Ottenedt) ebenfalls die Sichtweiten vorhanden sind, senden Sie mir bitte auch diese.
Wird die Auskunft nicht erteilt, so erlassen Sie bitte einen Bescheid gemäß § 19 Oö. Umweltschutzgesetz (=Begehren gem. § 19 (1a) USchG).
Freundliche Grüße
Ernst Sperl
Achleiten 139
A-4752 Riedau
+43 (0) 699 1047 3167
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst
PS: Sichtweiten haben Auswirkungen auf die erlaubten Geschwindigkeiten und wirken sich daher auf die Umwelt aus.
Von:
ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Dienstag, 31. August 2021 09:10
An: 'stm-raab.post@ooe.gv.at'
Cc: Rosenberger Bernhard (G) ; Marktgemeindeamt Riedau
Betreff: Tempolimit? L1124 km 3,2
Sehr geehrter Herr K***** ,
wie telefonisch besprochen ersuche ich um Auskunft über vorhandene Unterlagen zu den Sichtweiten und Geschwindigkeiten
auf der L1124 Pramtalstraße bei km 3,2 Richtung Süden.
Freundliche Grüße
Ernst Sperl
Achleiten 139
A-4752 Riedau
+43 (0) 699 1047 3167
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst