Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Dienstag, 14. September 2021 13:47
An: baune.post@ooe.gv.at
Cc: F*****.S*****@ooe.gv.at
 

Betreff: Anfrage zu "Sichtweiten L1124 bei km 3,2 - Auskunftsbegehren

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Straßenmeisterei Raab hat mir die Auskunft über die Sichtweiten verweigert und an die Bezirkshauptmannschaft Schärding verwiesen, diese hat mich an Sie verwiesen, siehe Mails unten.

 

Ich wiederhole daher mein Auskunftsbegehren.

 

Begehrt werden die bei der Straßenmeisterei Raab bereits vorhandenen Unterlagen zu den Sichtweiten an der Pramtalstraße L1124 bei km 3,2 Blickrichtung Süden.

 

Ich gehe davon aus, dass im Zuge der Ausfahrtbewilligung vom Grundstück 243/6 auf die Landesstraße derartige Informationen vorhanden sind. Soweit für die angrenzenden Grundstücke 243/4 (Haus Nr. 31 Ottenedt) und 243/1 (Haus Nr. 6 Ottenedt) ebenfalls die Sichtweiten vorhanden sind, senden Sie mir bitte auch diese.

 

Wird die Auskunft nicht erteilt, so erlassen Sie bitte einen Bescheid gemäß § 19 Oö. Umweltschutzgesetz (=Begehren gem. § 19 (1a) USchG).

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

Von: **** Im Auftrag von BH-SD.Post@ooe.gv.at
Gesendet: Dienstag, 14. September 2021 13:33
An: ernst.sperl@aon.at
 

Betreff: Ihre Anfrage zu "Sichtweiten L1124 bei km 3,2 - Auskunftsbegehren"

 

Sehr geehrter Herr Sperl!

 

Es wird auf Ihr nachstehendes Schreiben (E-Mail) vom 13.09.2021 Bezug genommen.

 

Dazu wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihnen eine Auskunft aufgrund Ihres Begehrens im Sinne § 19 Oö. Umweltschutzgesetz 1996 (Oö. USchG), LGBl. Nr. 84/1996, idF. LGBl. Nr. 96/2019, mangels Zuständigkeit nicht gegeben werden kann.

 

Gemäß § 19 Abs. 3 Oö. USchG ist zur Bescheiderlassung nach § 19 Abs. 1 und 1a USchG zuständig:

  1. wenn die zur Mitteilung zuständige Stelle ein Gemeindeorgan oder eine natürliche oder juristische Person des privaten Rechts ist, die der Kontrolle der Gemeinde unterliegt, der Bürgermeister,
  2. wenn die zur Mitteilung zuständige Stelle ein Organ eines Gemeindeverbands oder eine natürliche oder juristische Person des privaten Rechts ist, die der Kontrolle des Gemeindeverbands unterliegt, der Verbandsobmann,
  3. wenn die zur Mitteilung zuständige Stelle ein Organ eines sonstigen Selbstverwaltungskörpers oder eine natürliche oder juristische Person des privaten Rechts ist, die der Kontrolle des Selbstverwaltungskörpers unterliegt, das jeweils zur Vertretung nach außen berufene Organ,
  4. wenn die zur Mitteilung zuständige Stelle die Bezirksverwaltungsbehörde ist, die Bezirksverwaltungsbehörde,

4a. wenn die zur Mitteilung zuständige Stelle das Landesverwaltungsgericht ist, die Präsidentin bzw. der Präsident,

  1. in allen anderen Fällen die Landesregierung.

 

Die Straßenmeisterei Raab gehört organisatorisch zum Straßenbezirk West, welcher wiederum zur Abteilung Straßenneubau und –erhaltung (BauNE) beim Amt der Oö. Landesregierung gehört.

 

Gemäß § 19 Abs. 3a Oö. USchG werden Sie daher mit Ihrem Begehren an das Amt der Oö. Landesregierung verwiesen (E-Mail: baune.post@ooe.gv.at).

 

Der Vollständigkeit halber wird abschließend mitgeteilt, dass hinsichtlich verkehrlichen Maßnahmen im Sinne § 43 StVO 1960 (zB. Geschwindigkeitsbeschränkungen zB. aufgrund eingeschränkter Sichtweiten) – wie von der Straßenmeisterei Raab angeführt – die Bezirksverwaltungsbehörde insbesondere auf Landesstraßen (B- und L-Straßen) zuständig ist (§ 94b StVO 1960).

 

Freundliche Grüße

 

G**** S*****
Bezirkshauptmannschaft Schärding
Verkehrsabteilung
4780 Schärding  •  Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13

Tel.: (+43 7712) 31 05-70341
Fax: (+43 7712) 31 05-270399


 

Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Montag, 13. September 2021 09:24
An: Post, BH-SD <BH-SD.Post@ooe.gv.at>
Cc: F****.S*****@ooe.gv.at>
Betreff: Sichtweiten L1124 bei km 3,2 - Auskunftsbegehren

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Telefonat heute wurde mir von der Straßenmeisterei Raab (F**** S*****) die Auskunft über die Sichtweiten verweigert und an Sie verwiesen, siehe auch das Mail unten.

 

Ich wiederhole daher mein Auskunftsbegehren.

 

Begehrt werden die bei der Straßenmeisterei Raab bereits vorhandenen Unterlagen zu den Sichtweiten an der Pramtalstraße L1124 bei km 3,2 Blickrichtung Süden.

 

Ich gehe davon aus, dass im Zuge der Ausfahrtbewilligung vom Grundstück 243/6 auf die Landesstraße derartige Informationen vorhanden sind. Soweit für die angrenzenden Grundstücke 243/4 (Haus Nr. 31 Ottenedt) und 243/1 (Haus Nr. 6 Ottenedt) ebenfalls die Sichtweiten vorhanden sind, senden Sie mir bitte auch diese.

 

Wird die Auskunft nicht erteilt, so erlassen Sie bitte einen Bescheid gemäß § 19 Oö. Umweltschutzgesetz (=Begehren gem. § 19 (1a) USchG).

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

 

Von: F*****.S****@ooe.gv.at
Gesendet: Montag, 6. September 2021 16:03
An: ernst.sperl@aon.at
Betreff: AW: Sichtweiten L1124 bei km 3,2 - Auskunftsbegehren

 

Sehr geehrter Herr Sperl!

 

Grundsätzlich ist zur Erreichung der erforderlichen Ausfahrtssichtweiten auf Landesstraßen, der Sichtraum gemäß RVS 03.05.12 (Abbildung 28) freizuhalten.

 

Wie von Ihnen soweit korrekt angeführt, haben Sichtweiten auf den Verkehr eine Auswirkung, welche gegebenenfalls von den jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaften unter Beisein eines Amtssachverständigen überprüft werden.

 

Da die Straßenmeisterei Raab keine Behörde ist und somit keine Bescheide erlassen kann, müssen Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Bezirkshauptmannschaft wenden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

F**** S*****

Dienststellenleiter

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Straßenbau und Verkehr

Abteilung Straßenneubau und –erhaltung

4760 Raab  •  Schulstraße 15

Tel.: (+43 732) 77 20-44 110

Fax: (+43 732) 77 20-218 922

Mobil: (+43 664) 600 72-44110


 

 

Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Mittwoch, 1. September 2021 16:39
An: Post, Stm-Raab <Stm-Raab.Post@ooe.gv.at>
Betreff: Sichtweiten L1124 bei km 3,2 - Auskunftsbegehren

 

Sehr geehrter Hr. K***** ,

 

im Telefonat heute wurde mir die Auskunft über die Sichtweiten verweigert. Ich wiederhole daher mein Auskunftsbegehren.

 

Begehrt werden bereits vorhandene Unterlagen zu den Sichtweiten an der Pramtalstraße L1124 bei km 3,2 Blickrichtung Süden.

 

Ich gehe davon aus, dass im Zuge der Ausfahrtbewilligung vom Grundstück 243/6 auf die Landesstraße derartige Informationen vorhanden sind. Soweit für die angrenzenden Grundstücke 243/4 (Haus Nr. 31 Ottenedt) und 243/1 (Haus Nr. 6 Ottenedt) ebenfalls die Sichtweiten vorhanden sind, senden Sie mir bitte auch diese.

 

Wird die Auskunft nicht erteilt, so erlassen Sie bitte einen Bescheid gemäß § 19 Oö. Umweltschutzgesetz (=Begehren gem. § 19 (1a) USchG).

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

PS: Sichtweiten haben Auswirkungen auf die erlaubten Geschwindigkeiten und wirken sich daher auf die Umwelt aus.

 

 

Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Dienstag, 31. August 2021 09:10
An: 'stm-raab.post@ooe.gv.at'
Cc: Rosenberger Bernhard (G) ; Marktgemeindeamt Riedau
Betreff: Tempolimit? L1124 km 3,2

 

Sehr geehrter Herr K***** ,

 

wie telefonisch besprochen ersuche ich um Auskunft über vorhandene Unterlagen zu den Sichtweiten und Geschwindigkeiten

 

auf der L1124 Pramtalstraße bei km 3,2 Richtung Süden.

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst