Von: Ernst Sperl
Gesendet: Montag, 20. Juli 2015 11:38
An: wasserrahmenrichtlinie@bmlfuw.gv.at
 

Betreff: Stellungnahme zum Entwurf des 2.NGP - Erosion von Ackerflächen

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Erosion von Ackerflächen konnte bisher durch freiwillige Maßnahmen nicht eingedämmt werden. Der Entwurf zum NGP 2015 sieht in diesem Bereich wieder keine verpflichtenden sondern lediglich freiwillige Maßnahmen vor.

 

Im Gegenteil: der Anbau von erosionsgefährdeten Kulturen auf dafür wegen der Hangneigung nicht geeigneten Flächen wird auch noch im Rahmen der EU-Landwirtschaftsförderungen (einheitliche Betriebsprämie, Säule 1) gefördert (schädliche Subvention).  

 

Ich fordere daher eine Änderung der gesetzlichen Auflagen für die Landwirtschaft:

„Verbot des Anbaues erosionsgefährdeter Kulturen ab 10% Hangneigung, bei Hangneigung über 8% verpflichtende erosionsmindernde Maßnahmen.“ 

 

Neben Strafen soll bei Nichtbeachtung dieses Verbotes die Schadenersatzverpflichtung für Folgeschäden (Muren) und der Verlust der landwirtschaftlichen Förderungen (Cross-Compliance) normiert werden.

Die Überwachung sollte durch die AMA im Rahmen der Förderanträge (Mehrfachanträge) erfolgen. Bei EDV-Erfassung einer Anbau-Meldung einer erosionsgefährdeten Kultur auf einem Feld (Schlag) mit mehr als 10% Hangneigung soll eine automatische Fehlermeldung und über 8% eine Mitteilung an den Landwirt erfolgen.

 

Welche Hangneigung konkret gesetzlich festgelegt werden soll, ist für mich diskutabel. Es gibt ja auch wesentliche andere Faktoren für die Erosion. Trotzdem bin ich vom Sinn einer gesetzlich festgelegten maximalen Hangneigung überzeugt.

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Fachbeirat, Schwerpunkt Umweltinformation im

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