Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Montag, 22. Juni 2020 10:56
An: wasserrahmenrichtlinie@bmlrt.gv.at
Cc: oberoesterreich@naturschutzbund.at; bundesverband@naturschutzbund.at
 

Betreff: 3. NGP, Stellungnahme

 

 

Auf Basis der Publikation „Die Zukunft unserer Gewässer, Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen“ vom 3. Jänner 2020 des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus schlage ich vor, folgende Maßnahmen in den 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (3. NGP) aufzunehmen.

 

Ich stimme der Veröffentlichung meiner Stellungnahme zu.

 

 

Zu 2.2 Grundwasser

„In den niederschlagsarmen und überdurchschnittlich warmen Jahren der jüngsten Vergangenheit, speziell im Jahr 2018 wurden allerdings vereinzelt sehr tiefe Grundwasserstände gemessen.“

 

sowie zu 3.1 Auswirkungen des Klimawandels - Grundwasser

„Es ist zu erwarten, dass die Grundwasserneubildung in manchen Regionen vor allem Süd- und Ostösterreichs abnehmen wird. Damit wird die für verschiedene Nutzungen verfügbare Grundwasserressource geringer werden.“

 

In Bibergebieten ist der Grundwasserstand messbar höher als ohne Biber.  (*1)

 

Vorgeschlagene Maßnahme: Förderung und Schutz des Bibers, siehe Ausführungen zu 4.1.1

 

 

Zu 3.1 Auswirkungen des Klimawandels - Hochwasser

„Durch den Klimawandel ist mit einer Zunahme der Hochwasserereignisse zu rechnen, .... Insbesondere lokale Starkregenereignisse werden verstärkt auftreten.“

 

In Bibergebieten ist das Risiko lokaler Hochwässer geringer als ohne Biber. Durch eine verzögerte Wasserabgabe infolge von Biberdämmen werden Hochwasserspitzen gemindert. (*2)

 

Vorgeschlagene Maßnahme: Förderung und Schutz des Bibers, siehe Ausführungen zu 4.1.1

 

 

Zu 4.1.1 geplante Schwerpunkte im 3. NGP

„Wichtig ist die Stärkung der systemeigenen Widerstandskraft durch Wiederherstellung geeigneter Lebensräume. .... und eine bessere Anbindung an das Grundwasser ....

Maßnahmen, wie Gewässer Aufweitungen, brauchen in der Regel viel Platz, um entsprechende Wirkungen zu erzielen. .... Für den Erwerb von Grundstücken im erforderlichen Ausmaß sind auch erhebliche finanzielle Mittel erforderlich.“

 

Vorgeschlagene Maßnahme: Die Ökosystemleistung der Biber nutzen

Rückbaumaßnahmen an regulierten Gewässern und (Hoch-)Wasserrückhaltebecken werden mit viel Steuergeld errichtet während die natürlichen Rückbauten durch Biber oft nicht geduldet werden, weil die dafür notwendigen Flächen vom Grundeigentümer nicht zur Verfügung gestellt werden.

Fördermittel zum Flächenankauf für solchen natürlichen Wasserrückhalt sind vorrangig zu gewähren. Dem Biber ist nur die Fläche zur Verfügung zu stellen, den Rückbau macht er gratis.

Von Biberaktivitäten betroffene Grundbesitzer haben die Nutzungserschwernisse zu dulden, wenn sie nicht zur Grundablöse zum ortsüblichen Preis bereit sind. Da der Biber zu den geschützten Tierarten gehört sind Eingriffe in das Eigentumsrecht vertretbar, siehe Biberurteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 13.2.2013, das im Wesentlichen auch in Österreich anwendbar ist. (*3)

Wenn Biber wegen unvertretbarer Schäden „entnommen“ werden sollen, sind sie in Gebiete mit noch zu geringer Biberdichte umzusiedeln, um auch dort die Ökosystemleistung des Bibers nutzen zu können.

 

 

Zu 4.1.1 Mikroplastik

„Der überwiegende Teil der Kunststoffe in der Donau stammt aus diffusen Quellen. Dazu zählen Einträge von Kunststoffen, die durch ..... natürliche Verwitterung ... entstehen ... Durch Oberflächenabschwemmung, Windeintrag oder Abwasser gelangen sie in die Gewässer.“

 

Zum Schutz gegen Wildverbiss wird Kunststoff in großer Anzahl bei Aufforstungen als Einzelbaumschutz verwendet.

 

Vorgeschlagene Maßnahme: Verbot von Kunststoff-Einzelbaumschutz

 

 

Zu 4.2.1 Reduzierung der Einträge von Nährstoffen und Feinsedimenten

„Vor allem die Erosion spielt eine große Rolle.“

 

Der GLÖZ-Standard Nr. 5 wurde in Österreich mit 1.1.2019 geändert. Seither sind beim Anbau erosionsgefährdeter Kulturen (erst) ab 18 % Hangneigung erosionsmindernde Maßnahmen verpflichtend, wie zum Beispiel Anbau quer zum Hang.

 

Vorgeschlagene Maßnahmen:

Bei Hangneigung über 8% verpflichtende erosionsmindernde Maßnahmen beim Anbau erosionsgefährdeter Kulturen. Bei über 10% Hangneigung Verbot des Anbaues erosionsgefährdeter Kulturen oder Nachweis, dass aufgrund der Bodenbeschaffenheit kein erhöhtes Erosionsrisiko besteht.  

 

Gewässerrandstreifen ausweiten und effizienter überwachen

Bei Gewässern verpflichtende Pufferstreifen von mindestens 5 Meter beidseitig ohne Düngung, ohne Pflanzenschutzmittel und ohne Bodenbearbeitung (außer zur Anlage von Dauerwiesen). Die Überwachung kann durch Auswertung von Satellitenbildern (Invekos-GIS) automatisch erfolgen.

 

Biberförderung

Vom Biber in Anspruch genommene Flächen sind vorrangig Senken, die vor Jahrzehnten noch vernässt waren und in der Folge drainiert wurden. Diese Senken sind erosionsgefährdet. Mit den Biberdämmen entstehen Absetzbecken für Sedimente.

 

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Fachbeirat, Schwerpunkt Umweltinformation im

| naturschutzbund | Oberösterreich

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

Quelle: Biberhandbuch Oö. Umweltanwaltschaft 2019
https://www.ooe-umweltanwaltschaft.at/Mediendateien/Biberhandbuch_web2.pdf
(*1) Seite 31, 3.4.1 Mehr Wasser in der Landschaft = mehr Grundwasser
(*2) Seite 33, 3.5 Biber und Hochwasser
(*3) Seite 40, 4.3.4 Abwendung erheblicher Schäden