Von: Christian.Leidinger@ooe.gv.at
An: BH-SD.Post@ooe.gv.at
Gesendet am: 17.10.2022 08:35:04
Betreff: zu GZ: BHSDN-2022-722179/4-HoS - Stellungnahme der Oö.Umweltanwaltschaft zu GZ: BHSDN-2022-722179/4-HoS
Marktgemeinde ANDORF,
Hauptstraße 32, 4770 Andorf;
Ufersicherung am Raab-Bach auf
Gst.Nr. 3010, KG Schulleredt (48131) –
Stellungnahme der Oö.Umweltanwaltschaft
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 04.10.2022 sowie auf den vorliegenden Technischen Bericht vom 08.09.2022 und möchten Ihnen mitteilen, dass die Oö.Umweltanwaltschaft aus natur- und landschaftsschutzfachlicher Sicht gegen eine projektgemäße Realisierung der Ufersicherungsmaßnahmen an der regulierten Raab im Bereich der Ortschaft Schulleredt grundsätzlich keine Einwände erhebt. Das Vorhaben ist unter größtmöglicher Schonung des umgebenden Geländes umzusetzen. Die in der Stellungnahme des Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz formulierten Auflagen, Bedingungen und Befristungen sind einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen!
Für die Oö. Umweltanwaltschaft:
Mag. Christian Leidinger
Oö. Umweltanwaltschaft
4021 Linz • Kärntnerstraße 10 - 12