Auskunft zu Strafen bei illegalen Tötungen

 

von Ernst Sperl, Fachbeirat für Umweltinformationsrechte im Naturschutzbund OÖ

 

 

Der Anlass:

 

Im Februar 2013 erreichte mich per e-Mail das Gerücht, dass in Zell an der Pram ein Bussard abgeschossen wurde und dem Jäger der Jagdschein lediglich für 2 Monate, und zwar in der Schonzeit (!), entzogen wurde.

 

In dem Mail wurde auch der Umgang mit dem Seeadler-Abschuss in Niederösterreich kritisiert und gefordert, die geringen Strafen in Österreich in der Öffentlichkeit anzuprangern.

 

Die Medienberichte zum Abschuss eines Steinadlers im Tiroler Ötztal im Juni 2012 verstärkten meine Aktivitäten.

 

 

Chronologie: 

 

Ablehnung des Auskunftsersuchens nach Umweltinformationsgesetz durch die Bezirkshauptmannschaft Schärding

Mail vom 8. April 2013

 

Anfrage nach dem Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz

Mail vom 10. Juli 2013

 

Mitteilung Anzahl der Fälle und Ablehnung hinsichtlich Strafhöhe durch Bezirkshauptmannschaft Schärding

Bescheid vom 16. September 2013

 

Berufung dagegen vom 30. September 2013

 

Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes OÖ

Erkenntnis vom 29. November 2013

 

Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Schärding über durchschnittliche Strafhöhe und Dauer des Entzuges der Jagdberechtigung

Mail vom 17. Dezember 2013

 

 

Das Ergebnis:

 

Dem Schützen wurde - mit hoher Wahrscheinlichkeit - die Jagdberechtigung nicht entzogen.

 

 

 

 

 

Änderungshistorie: .

20.12.2013 Erstversion

 

 

 

zur sperl.riedau.info

Impressum und Rückfragen