Wegeplan für Riedau 

Vorschläge von Ernst Sperl

aktualisiert am 4. Dezember 2023
jede Vervielfältigung ist erwünscht, auch ohne Quellenangabe

1. Das langfristige Ziel 
2. Die Umsetzung
3. Einzelvorschläge
3.1. Kellerleiten
3.2. Bräukapelle und Ottenedt
3.3. Schwabenbach
3.4. Wiesing - Stieredt - Sixberg
3.5. Wiesing - Häusl am Holz
3.6. Unterführung Pomedt - Österreichisch Habach
3.7. Bayrisch-Habach  - Puchet
3.8. Radweg und Gehweg Unterinnviertler Landesstraße
3.9. Berg - Gollnbach - Pramweg
3.10. Ringofenweiher West 
3.11. Holzing
3.12. Achleiten - Kellerleiten
3.13. Wildhag
3.14. Habach Waldweg 

 

1. Das langfristige Ziel 

Von jeder Ortschaft bestehen zu allen Einrichtungen der Gemeinde für Fußgänger Verbindungen. Diese Wege können meist auch von Radfahrern benutzt werden und sind Schulkindern hinsichtlich Risiko zumutbar.

Die Bedingungen für Radfahrer sind so attraktiv, dass kleinere Einkaufsfahrten im Normalfall nicht mit dem PKW durchgeführt werden. Für Radfahrer gibt es grundsätzlich keine Pflicht, diese Wege zu benutzen. Sie sind so attraktiv, dass sie freiwillig benutzt werden. 

Das Wegenetz ist mit den Nachbargemeinden abgestimmt. 

 

2. Die Umsetzung

Der Wegeplan muss eine breite Zustimmung seitens der Gemeindevertreter erhalten. Einzelvorschläge, die nicht die Zustimmung aller Gemeinderatsfraktionen finden, sollen aus dem Wegeplan entfernt werden. Die verbleibenden Vorschläge sollen mittels Grundsatzbeschluss des Gemeinderates fixiert werden. Sie sind bei künftigen Entscheidungen der Gemeinde (zum Beispiel Raumordnung, Budget, ...) zu berücksichtigen. Der Wegeplan kann mit einfacher Mehrheit im Gemeinderat geändert werden. 

Vorrang soll jeweils jenes Vorhaben bekommen, das am leichtesten zu verwirklichen ist (Kosten/Nutzen Relation, geringster Widerstand/größter Druck der Bürger).

Die Wege sind von der Gemeinde zu erhalten (zu mähen) und die angrenzenden Flächen von Müll zu säubern. 

Die Wege sollen grundsätzlich in öffentlichem Eigentum sein; derzeit private Grundstücke sollen von der Gemeinde angekauft werden. Ist der Grundbesitzer dazu nicht bereit sollen Pachtverträge oder Nutzungsverträge geschlossen werden, die auch die Haftungsfrage regeln. Jeder Weg muss die Zustimmung des derzeitigen Grundbesitzers finden. Allerdings ist ein künftiges Entgegenkommen der Gemeinde in anderen Bereichen (zum Beispiel Umwidmungen, Zuschüsse für Straßenbau, Subventionen. ...) an die Bereitschaft zur Errichtung der Wege zu binden. 

Bestehende Wege werden zum Teil kaum benutzt, da das öffentliche Nutzungsrecht vielen nicht bekannt ist. Bereits benutzbare, wenig begangene Wege sind daher mit Wegweisern zu kennzeichnen. 

 

3. Einzelvorschläge

In diesem Wegeplan nicht angeführte, bereits bestehende Kleinwege sind grundsätzlich zu erhalten. Soweit im folgenden kursiv gedruckte Worte aufscheinen sind Maßnahmen der Gemeinde notwendig. 

 

3.1. Kellerleiten

Rundwanderung vom Ortszentrum östlich der Pram nach Friedwagn, Hohlweg Richtung Birkenallee, Ortszentrum 

Wegstück ab Schmiedgasse östlich der Pram zur Brücke der Unterinnviertler Landesstraße: Gemeindeeigentum bzw. öffentliches Gewässergut

Wegstück entlang der unregulierten Pram zur Gemeindestraßenbrücke in Friedwagn: schlecht begehbarer schmaler Weg entlang des öffentlichen Gutes, teilweise über Privatbesitz. Hier ist eine Vereinbarung mit dem Grundbesitzer zu treffen. 

Wegstück von Friedwagn zur Birkenallee: bestehender Weg auf öffentlichem Gut. 

 

3.2. Bräukapelle und Ottenedt

Vom Steg über die Pram führt am westlichen Pramufer ein Wiesenweg unter der Unterinnviertler Landesstraße Richtung Dorf. Damit kann man vom Pramtalsaal das südliche Ottenedt erreichen, ohne die Unterinnviertler Landesstraße überqueren zu müssen. Dieser Weg (Variante A) ist im Verkehrskonzept 2025 - Anbindung Ottenedt für den Rad- und Fußgeherverkehr (Stufe 2, Seite 67) enthalten.

Vom Pramsteg westlich der Pram bis zum Schwabenbach: bestehende Siedlungsstraße, der Zugang zum Steg über den Schwabenbach ist auf der Pramböschung und öffentliches Gut.  

Vom Schwabenbach am Pramufer entlang bis zur Brücke der Unterinnviertler Landesstraße: bestehender Wiesenweg 

Variante b: derzeit kein Weg

Variante a - von der Brücke der Unterinnviertler Landesstraße der Pram entlang: kein Weg 

Von der Pram zum südlichen Ottenedt (Einmündung in die Pramtal-Bezirksstraße): Feldweg auf Privatgrund

 

3.3. Schwabenbach

Verbindung der Siedlung "Am Schwabenbach" mit dem Steg über die Pram zum Ortszentrum und zur Mehrzweckhalle. Rundwanderung über Holzing zum nördlichen Schwaben. 

Für das Siedlungsgebiet "Am Schwabenbach" soll eine autofreie Verbindung in das Ortszentrum geschaffen werden, die als Schulweg und als Radweg für Einkäufe den Pkw-Verkehr auf den bereits bestehenden Straßen verringert. Dieser Weg ist im Verkehrskonzept 2025 als "Route 5 - Pram Schwabenbachufer - Siedlung Schwabenbach" Seite 72  enthalten. 

Von der Pram entlang Schwabenbach bis Landesstraße: derzeit kein Weg, Privatbesitz

Pramtal Landesstraße bis Schwabenbachbrücke: bestehender Feldweg auf öffentlichem Gut

Schwabenbachbrücke entlang Schwabenbach bis Siedlung Schwabenbach: derzeit kein Weg, Privatbesitz

 

3.4. Wiesing - Stieredt - Sixberg

Der Weg führt von der Birkenallee südlich von Pomedt (Hausnummer 1, Griesböck) über Wiesing und Stieredt nach Sixberg

Birkenallee bis Griesböck: bestehender Weg auf öffentlichem Gut 

Griesböck bis Wiesing: bestehender Weg auf Privatbesitz   

Wiesing bis Güterweg nach Stieredt: bestehender Weg auf öffentlichem Gut 

Stieredt nach Sixberg: großteils Privatbesitz, teilweise mit Benutzungsrecht für Radfahrer und Fußgänger laut Gemeinderatssitzung vom 31.5.1990, das Nutzungsrecht ist grundbücherlich abzusichern, der Weg - Zusammenschluss mit der Gemeinde Kallham zu verhandeln.

 

3.5. Wiesing - Häusl am Holz 

Rückwanderung über Pauzenberg - Sixberg - Stieredt möglich

Wiesing bis Gemeindegrenze zu Dorf an der Pram: bestehende Straße auf öffentlichem Gut

Entlang der Gemeindegrenze bis zum Waldrand: bestehender Feldweg auf Privatbesitz

Durch den Wald bis Gemeindegrenze Kallham: sehr schlechter Waldweg auf Privatbesitz 

Fortsetzung im Gemeindegebiet Kallham (Waldrand) über die Wiese zur Straße nach Pauzenberg: Weg kaum sichtbar - Zusammenschluss mit der Gemeinde Kallham verhandeln 

 

3.6. Unterführung Pomedt - Österreichisch Habach

Die Überquerung der B 137 ist Volksschulkindern nicht zumutbar. Die Unterführung soll für Radfahrer und Fußgänger, nicht aber für Kraftfahrzeuge benutzbar sein. Überwiegende Finanzierung durch die Bundesstraßenverwaltung. 

Verbindung der geplanten Unterführung mit dem bestehenden Weg zur "Kurzwernhartleiten", Mayr in Hinterhof und nach Bayrisch Habach, Rundwanderung Ortszentrum - Pomedt - Habach - Berg - Ortszentrum möglich.  

vom Dammbach nach Norden: geschotterter Feldweg, öffentliches Gut 

von B 137 bis Dammbach: bestehender Feldweg auf Privatbesitz 

 

3.7. Bayrisch-Habach - Puchet 

Im Gemeindegebiet Kallham Wanderung nach  Aigen und Güttling auf bestehenden Feldwegen möglich 


 

bestehender Weg, öffentliches Gut; am Südende sind 150m Privatbesitz mit langjähriger öffentlicher Nutzung 

 

3.8. Radweg und Gehweg Unterinnviertler Landesstraße

Die Unterinnviertler Landesstraße L513 vom Kreisverkehr Dorferkreuzung über die Prambrücke zur ersten Einfahrt ins Ortszentrum ist für Radfahrer derzeit nicht geeignet. Daher ist trotz der voraussichtlich hohen Kosten die Errichtung eines Radweges notwendig

.

Der Radweg ist nördlich der Unterinnviertler Landesstraße über die bestehende Brücke bis zur Höhe der Siedlung Achleiten entlang der Landesstraße zu führen.

 

3.9. Berg - Gollnbach - Pramweg 

Rundwanderung Ortszentrum - Berg - Gollnbach - entlang der Pram nach Riedau zurück 

Begehbarer Weg und öffentliches Gut bis Gollnbach, Abstimmung mit der Gemeinde Zell hinsichtlich Fortsetzung notwendig

 

3.10. Ringofenweiher West 

Von der Arztpraxis wird westlich des Ringofenweihers eine Verbindung nach Schwaben geschaffen. Dieser Weg ist im Verkehrskonzept 2025 als bestehende Gemeindestraße enthalten. 

Privatbesitz, kein Weg

 

3.11. Holzing 

nicht für Kraftfahrzeuge, Rundwanderung nach Schwaben

bestehender Feldweg, Privatbesitz

 

3.12.Achleiten - Kellerleiten

Dieser Weg soll insbesondere Kindern den Zugang zur Kellerleiten ermöglichen und soll nicht gemäht bzw. gewartet werden; lediglich das Gehrecht ist zu sichern

über die Wiese: Privatbesitz, kein Weg
Vom Waldrand nach Nordwesten zum Fuß der Kellerleiten: Privatbesitz, bei Schönwetter begehbarer Steig. 

 

3.13 Wildhag

Dieser Weg soll den Fußgänger- und Fahrradverkehr aus Zell und von den ISG-Wohnungen zum Bahnhof aufnehmen. Er ist im Verkehrskonzept 2025 mit ähnlicher Situierung enthalten.

 Privatbesitz, kein Weg

 

 3.14. Habach Waldweg

benutzbarer Wanderweg, Beschilderung in Habach sollte erfolgen 

von Habach bis zum Wald: Feldweg auf öffentlichem Gut

durch den Wald: Waldweg, Privatbesitz mit öffentlichem Gehrecht (Forstgesetz) 

 

 

 

zur privaten Gemeindeinformation Riedau

Änderungshistorie:
ca. 1986 Erstversion (Papier)
ca. 1999 Internetversion
22.09.2006 Beginn Änderungshistorie
22.09.2006 Weg 3.1 Kellerleiten: Wegqualität
22.09.2006 Weg 3.6 Unterführung B137 - Österreichisch Habach: Besitzverhältnisse
22.07.2007 Weg 3.1 Variante hinter altem Kino entfernt, in Friedwagn nun entlang der Pram, nicht mehr über die Wiese
23.07.2007 Weg 3.2 Verbindung Bräukapelle zur Landesstraßenkreuzung entfernt, Variante b ergänzt
23.07.2007 Weg 3.3 neue Verbindung Pram entlang Schwabenbach zur Landesstraße, Verkürzung (nur mehr bis Siedlung Schwabenbach)
23.07.2007 Weg 3.6 Hinweis auf offiziellen Landes-Radweg entfernt
23.07.2007 Weg 3.12 neu aufgenommen
23.07.2007 Verweise auf das Verkehrskonzept 2025 DI. Kleiner vom 21.5.2007
13.10.2007 Weg 3.4 Wiesing - Stieredt: Wegqualität
22.10.2007 Weg 3.4 Wiesing - Stieredt: Wegqualität
22.10.2007 Weg 3.4. Stieredt - Sixberg: Besitzverhältnisse 
06.01.2009 Weg 3.14 Habach Waldweg: neu
31.10.2013 Link zu Verkehrskonzept bei mehreren Wegen
31.10.2013 Weg 3.1 Kellerleiten, Besitzverhältnisse
31.10.2013 Weg 3.8 nördlicher Teil entfernt, weil inzwischen errichtet
03.11.2013 Weg 3.1 nördlicher Teil inzwischen errichtet
25.11.2014 Weg 3.1 Besitzverhältnisse
09.02.2015 Weg 3.2 Wegbreite Zugang Schwabenbach
12.04.2016 Weg 3.5 Besitzverhältnisse
12.04.2016 Weg 3.8 Kreisverkehr
19.12.2021 Bebauungsplan gelöscht, Friedwang->Friedwagn
19.12.2021 Weg 3.6 Text geändert