Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Montag, 11. November 2019 14:45
An: bh-gr-ef.post@ooe.gv.at
Cc: uanw.post@ooe.gv.at;
Naturschutzbund OÖ; gemeinde@natternbach.ooe.gv.at; Bachner Harald
Betreff: Fußballplatz Natternbach
Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen,
zur Verhandlung am Donnerstag, 14.11.2019 im Marktgemeindeamt Natternbach werde ich anwesend sein. Da ich mich als Zuhörer nicht zu Wort melden möchte bitte ich Sie, die folgenden Punkte „von Amts wegen“ zu berücksichtigen:
Durch die Geländeveränderungen gehen über 900m³ Hochwasser-Retensionsraum verloren, Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Zu den Auswirkungen auf Unterlieger gibt es keine Aussagen.
Das öffentliche Interesse an weniger Hochwasserrisiko müsste überwiegen.
Quelle: Technischer Bericht zu Geländeveränderung Seite 9
Der Kunstrasen wird statistisch gesehen alle 10 Jahre vom Hochwasser überflutet. Wenn das Granulat leichter als Wasser ist, wird es abgeschwemmt und beeinträchtigt das FFH-Gebiet Leitenbach AT3131000 und Aschachtal AT3122000 mit den Schutzgütern Großmuschel und gefährdete Fischarten.
Zur Risikobeurteilung wäre eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.
Quelle: Technischer Bericht zu Geländeveränderung Seiten 6+7, Anhang 02 und Anhang 03 mit Details zum Kunstrasen waren mir nicht verfügbar.
Eine Mindestrestwassermenge bei der Wasserentnahme aus dem Natternbach ist den Unterlagen nicht zu entnehmen, im Gegenteil: „Um auch bei wenig Abfluss im Natternbach und der daraus resultierenden geringen Wassertiefe die Entnahme für die Dotation des Pumpschachtes sicherstellen zu können, ist geplant, die Wasserentnahme über ein geschlitztes Drainagerohr zu bewerkstelligen, welches unter der Gewässersohle verlegt wird.“
Quelle: Technischer Bericht zu Wasserentnahme Seite 6
Ausreichende Wasserführung nach der Entnahmestelle liegt im öffentlichen Interesse und wird die Interessen einer Freizeitanlage überwiegen. Eine Restwassermenge ist festzulegen.
Die Wasserentnahme soll nicht wie vorgesehen verdeckt (versteckt) erfolgen.
Das Entnahmebauwerk ist so zu gestalten, dass bei zu niedriger Wasserführung die Entnahme technisch nicht möglich ist und die Einhaltung der Restwassermenge für die Bevölkerung offensichtlich ist (Restwasserführung rechtsufrig und Zufluss zum Pumpenschacht linksufrig so hoch, dass bei zu wenig Wasser der Zufluss trocken liegt).
Freundliche Grüße
Ernst Sperl
Fachbeirat, Schwerpunkt Umweltinformation im
| naturschutzbund | Oberösterreich
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