Kunstrasen Natternbach |
Umweltauskünfte zum Fußball-Kunstrasenplatz
Beschwerde Naturschutzbund am 22.9.2020 wegen fehlender Naturverträglichkeitsprüfung
Kern der Beschwerde ist, dass bei fehlendem Wissensstand die Bewilligung zu versagen ist, nicht umgekehrt: „Es ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich, welche Plastik-Partikelgröße die Schutzgüter (Muscheln) beeinträchtigen und welche Mengen ungefilterte Plastikteile im Gewässer zu erwarten sind.“
- Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 13. Oktober 2020
- Erkenntnis Landesverwaltungsgericht 18. März 2021 Wasserrecht
- Erkenntnis Landesverwaltungsgericht 15. April 2021 Naturschutz
Petition der Anrainer am 2. August 2020
Die Antwort der Sportdirektion am 17. August 2020
Die Stellungnahme der Gemeinde am 27. August 2020
Beilage: Stellungnahme des Ortsplaners
Schreiben des Petitionsausschusses des Oö. Landtags am 23. Oktober 2020
Beilagen Stellungnahmen der Landesräte
Naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Bewilligung
Bewilligungsbescheid vom 26. August 2020 der BH Grieskirchen
Die Verhandlungsschrift vom 14. Juli 2020
Beilage Stellungnahme der Anrainer
Beilage Stellungnahme AUWR
Beilage Befund des Amtssachverständigen für Wasserwirtschaft
Quelle: Papierausfertigung der BH Grieskirchen, zugestellt am 28.8.2020
Anhang 1 - Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis - wird bei Bedarf zugesandt
Anhang 2 - Umwelttechnische Eignung Kunstrasenplatz technische Erläuterungen
Anhang 3 - Prüfbericht Kunstasensystem
Anhang 4 - Produktspezifikation Marmorsand
Beilage 2 - Lageplan und Schnitte
Beilage 3 - Plan Überflutungsflächendarstellung
Quelle: Als Datei während der Verhandlung 14.7.2020 im Auftrag des Verhandlungsleiters vom Projektanten erhalten
Bericht über die mündliche Wasserrechtsverhandlung
Mail von Ernst Sperl an den Naturschutzbund Oö.
Das Auskunftsbegehren vom 22. Juni 2020
Die am 21. Juli 2020 per Mail zugestellten Unterlagen:
Mitteilung der Abteilung Naturschutz vom 9. Juli 2020 an die BH Grieskirchen
Gutachten Naturschutz 7. Juli 2020
Was kosten 1705 m³ Retentionsraum?
Hochwasser Rückhaltebecken kosten in Oö. pro Kubikmeter Speichervolumen zwischen Euro 7,- und 38,-.
Für 1705 m³ daher Euro 11.000 bis Euro 64.000 (Speicher Gebersdorfer Bach im Bezirk Grieskirchen)
Die Berechnung dazu: pdf, Excel
Amtstafel - Einladung mündliche Verhandlung 14.11.2019
Das Auskunftsbegehren vom 7. November 2019
Die mit Mail 8. November 2019 zugestellten Unterlagen:
Die im Technischen Bericht "Geländeanschüttung" Seite 13 angeführten Beilagen
wurden nicht zugestellt. Sie wurden vor der Verhandlung am 14. November 2019 fotografiert.
Der Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis wird aus Datenschutzgründen hier nicht veröffentlicht.
Mail am 11. November 2019 - Wünsche an die Verhandlungsleitung
Verlust Hochwasser-Retensionsraum 900 m³
Kunstrasen wird alle 10 Jahre verschwemmt
keine Restwassermenge
"versteckte" Wasserentnahme
Das Verhandlungsergebnis am 14. November 2019:
Alle Bewilligungsanträge wurden zurückgezogen.
Änderungshistorie
09.11.2019 Erstversion
11.11.2019 Wünsche an die Verhandlungsleitung
14.11.2019 Ergebnis der Verhandlung, Anhang 02, Anhang 03
12.06.2020 Edikt mündliche Verhandlung 14.7.2020
22.06.2020 Auskunftsbegehren
16.07.2020 Technischer Bericht
17.07.2020 Bericht Wasserrechtsverhandlung an den Naturschutzbund
22.07.2020 Naturschutzgutachten
23.07.2020 Kosten Retentionsraum
29.08.2020 Edikt Verhandlung gelöscht, Bewilligungsbescheid und Verhandlungsschrift
04.09.2020 Petition mit Stellungnahmen
28/.09.2020 Beschwerde Naturschutzbund
28.10.2020 Ergebnis Petitionsausschuss Landtag
30.10.2020 BH Grieskirchen an LVwG
07.11.2021 Erkenntnisse LVwG
zu sperl.riedau.info - Umweltinformationen