Kunstrasen Natternbach

 

Umweltauskünfte zum Fußball-Kunstrasenplatz

 

 

Beschwerde Naturschutzbund am 22.9.2020 wegen fehlender Naturverträglichkeitsprüfung

Kern der Beschwerde ist, dass bei fehlendem Wissensstand die Bewilligung zu versagen ist, nicht umgekehrt: „Es ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich, welche Plastik-Partikelgröße die Schutzgüter (Muscheln) beeinträchtigen und welche Mengen ungefilterte Plastikteile im Gewässer zu erwarten sind.“

 

- Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 13. Oktober 2020

 

- Erkenntnis Landesverwaltungsgericht 18. März 2021 Wasserrecht

 

- Erkenntnis Landesverwaltungsgericht 15. April 2021 Naturschutz

 

 

 

Petition der Anrainer am 2. August 2020

Die Antwort der Sportdirektion am 17. August 2020

Die Stellungnahme der Gemeinde am 27. August 2020

Beilage: Stellungnahme des Ortsplaners

 

Schreiben des Petitionsausschusses des Oö. Landtags am 23. Oktober 2020

Beilagen Stellungnahmen der Landesräte

 

Naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Bewilligung

Bewilligungsbescheid vom 26. August 2020 der BH Grieskirchen

Die Verhandlungsschrift vom 14. Juli 2020

Beilage Stellungnahme der Anrainer

Beilage Stellungnahme AUWR

Beilage Befund des Amtssachverständigen für Wasserwirtschaft

Quelle: Papierausfertigung der BH Grieskirchen, zugestellt am 28.8.2020

 

Technischer Bericht

Anhang 1 - Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis - wird bei Bedarf zugesandt

Anhang 2 - Umwelttechnische Eignung Kunstrasenplatz technische Erläuterungen

Anhang 3 - Prüfbericht Kunstasensystem

Anhang 4 - Produktspezifikation Marmorsand

Beilage 2 - Lageplan und Schnitte

Beilage 3 - Plan Überflutungsflächendarstellung

Quelle: Als Datei während der Verhandlung 14.7.2020 im Auftrag des Verhandlungsleiters vom Projektanten erhalten

 

 

Bericht über die mündliche Wasserrechtsverhandlung

Mail von Ernst Sperl an den Naturschutzbund Oö.

 

 

Das Auskunftsbegehren vom 22. Juni 2020

 

Die am 21. Juli 2020 per Mail zugestellten Unterlagen: 

Begleitschreiben

Mitteilung der Abteilung Naturschutz vom 9. Juli 2020 an die BH Grieskirchen

Gutachten Naturschutz 7. Juli 2020

 

Was kosten 1705 m³ Retentionsraum?

Hochwasser Rückhaltebecken kosten in Oö. pro Kubikmeter Speichervolumen zwischen Euro 7,- und 38,-.

Für 1705 m³ daher Euro 11.000 bis Euro 64.000 (Speicher Gebersdorfer Bach im Bezirk Grieskirchen)

Die Berechnung dazu: pdf, Excel

 

 

 

Amtstafel - Einladung mündliche Verhandlung 14.11.2019 

 

Das Auskunftsbegehren vom 7. November 2019

 

Die mit Mail 8. November 2019 zugestellten Unterlagen:

Die im Technischen Bericht "Geländeanschüttung" Seite 13 angeführten Beilagen

wurden nicht zugestellt. Sie wurden vor der Verhandlung am 14. November 2019 fotografiert.

 

Der Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis wird aus Datenschutzgründen hier nicht veröffentlicht.

 

 

Mail am 11. November 2019 - Wünsche an die Verhandlungsleitung

 

Das Verhandlungsergebnis am 14. November 2019:

 

Alle Bewilligungsanträge wurden zurückgezogen.

 

 

 

 

Änderungshistorie

09.11.2019 Erstversion

11.11.2019 Wünsche an die Verhandlungsleitung

14.11.2019 Ergebnis der Verhandlung, Anhang 02, Anhang 03

12.06.2020 Edikt mündliche Verhandlung 14.7.2020

22.06.2020 Auskunftsbegehren

16.07.2020 Technischer Bericht

17.07.2020 Bericht Wasserrechtsverhandlung an den Naturschutzbund

22.07.2020 Naturschutzgutachten

23.07.2020 Kosten Retentionsraum

29.08.2020 Edikt Verhandlung gelöscht, Bewilligungsbescheid und Verhandlungsschrift

04.09.2020 Petition mit Stellungnahmen

28/.09.2020 Beschwerde Naturschutzbund

28.10.2020 Ergebnis Petitionsausschuss Landtag

30.10.2020 BH Grieskirchen an LVwG

07.11.2021 Erkenntnisse LVwG

 

 

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