Auskunft zu Strafen bei illegalen Tötungen

 

von Ernst Sperl, Fachbeirat für Umweltinformationsrechte im Naturschutzbund OÖ

 

 

Der Anlass:

 

Ende August 2018 erreichte mich das Gerücht, dass in Linn (Gemeinde Reichersberg) ein Sperber abgeschossen wurde. Die Todesursache durch Schrot wurde vom Tierarzt bestätigt. Der örtlich zuständige Revierjäger streitet ab, den Schuss abgegeben zu haben. Er hat aber keine Anzeige wegen Wilderei gemacht.

 

 

Die Anfrage: 

 

Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Dienstag, 10. September 2019 08:57


An: bh-ri.post@ooe.gv.at
Cc: *****

 

Betreff: Auskunftsersuchen zu naturschutzrechtlich und/oder jagdrechtlich nicht erlaubten Abschüssen oder Tötungen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gemäß Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz ersuche ich um Auskunft über naturschutzrechtlich und/oder jagdrechtlich nicht erlaubte Abschüsse oder Tötungen (Schlagfalle, Vergiftungen, ...)  im Bezirk Ried im Innkreis seit 1.1.2018:

 

 

Die Daten sind nach den Erfordernissen des Datenschutzgesetzes zu anonymisieren.

 

Gemäß § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz beantrage ich bei Ablehnung der Auskunft einen schriftlichen Bescheid.

 

Ich möchte die Informationen veröffentlichen (§ 9 Datenschutzgesetz). Die Bevölkerung soll für derartige Delikte sensibilisiert werden und damit die Dunkelziffer gesenkt werden (Generalprävention).

 

Freundliche Grüße

Ernst Sperl

Fachbeirat, Schwerpunkt Umweltinformation im

| naturschutzbund | Oberösterreich

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

PS: Das Erkenntnis VwSen-590362/2/Wim/Bu vom 29. November 2013 des Unabhängigen Verwaltungssenates Oö.:

https://www.uvs-ooe.gv.at/86291_DEU_HTML.htm

 

 

 

Die Antwort der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis:

 

Von: ***** @ooe.gv.at
Gesendet: Freitag, 4. Oktober 2019 09:44


An: ernst.sperl@aon.at
 

Betreff: Auskunftsersuchen: naturschutzrechtlich/jagdrechtlich nicht erlaubte Abschüsse oder Tötungen

 

Sehr geehrter Herr Sperl,

 

zu Ihrem Auskunftsersuchen bezüglich naturschutzrechtlich/jagdlich nicht erlaubter Abschüsse oder Tötungen im Bezirk Ried im Innkreis seit 01.01.2018 erfolgt nach Rücksprache mit der Aufgabengruppe Natur- und Landschaftsschutz folgende Auskunft zu den von Ihnen abgefragten 3 Punkten:

 

  1. 1-5 Fälle
  2. Die Strafobergrenze gem. Oö. Jagdgesetz liegt bei 2.200 Euro, gemäß Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz bei 2.000 Euro. Die Bemessung der Strafe erfolgt grundsätzlich im Einzelfall und erfolgt nach den Maßstäben des § 19 Verwaltungsstrafgesetz (VStG). Bei erstmaligen Übertretungen ist jedoch eine Strafe zwischen 300 und 500 Euro üblich.
  3. Seit 01.01.2018 kam es im Bezirk Ried wegen oben angeführter Vergehen zu keinem Jagdkartenentzug.

 

Ich hoffe, dass wir Ihnen damit behilflich sein konnten.

 

Mit freundlichen Grüßen!

Für die Bezirkshauptfrau:

 

 

Das Ergebnis:

 

Dem Schützen wurde - mit hoher Wahrscheinlichkeit - die Jagdberechtigung nicht entzogen.

 

 

 

Änderungshistorie: .

10.10.2019 Erstversion

 

 

zur Strafhöhe Bussardabschuss Zell 2013  

zur sperl.riedau.info

Impressum und Rückfragen