Auskunft zu Strafen bei illegalen Tötungen |
von Ernst Sperl, Fachbeirat für Umweltinformationsrechte im Naturschutzbund OÖ
Der Anlass:
Ende August 2018 erreichte mich das Gerücht, dass in Linn (Gemeinde Reichersberg) ein Sperber abgeschossen wurde. Die Todesursache durch Schrot wurde vom Tierarzt bestätigt. Der örtlich zuständige Revierjäger streitet ab, den Schuss abgegeben zu haben. Er hat aber keine Anzeige wegen Wilderei gemacht.
Die Anfrage:
Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Dienstag, 10. September 2019 08:57
An: bh-ri.post@ooe.gv.at
Cc: *****
Betreff: Auskunftsersuchen zu naturschutzrechtlich und/oder jagdrechtlich nicht erlaubten Abschüssen oder Tötungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz ersuche ich um Auskunft über naturschutzrechtlich und/oder jagdrechtlich nicht erlaubte Abschüsse oder Tötungen (Schlagfalle, Vergiftungen, ...) im Bezirk Ried im Innkreis seit 1.1.2018:
Die Daten sind nach den Erfordernissen des Datenschutzgesetzes zu anonymisieren.
Gemäß § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz beantrage ich bei Ablehnung der Auskunft einen schriftlichen Bescheid.
Ich möchte die Informationen veröffentlichen (§ 9 Datenschutzgesetz). Die Bevölkerung soll für derartige Delikte sensibilisiert werden und damit die Dunkelziffer gesenkt werden (Generalprävention).
Freundliche Grüße
Ernst Sperl
Fachbeirat, Schwerpunkt Umweltinformation im
| naturschutzbund | Oberösterreich
Achleiten 139
A-4752 Riedau
+43 (0) 699 1047 3167
https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst
PS: Das Erkenntnis VwSen-590362/2/Wim/Bu vom 29. November 2013 des Unabhängigen Verwaltungssenates Oö.:
https://www.uvs-ooe.gv.at/86291_DEU_HTML.htm
Die Antwort der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis:
Von: *****
@ooe.gv.at
Gesendet: Freitag, 4. Oktober 2019 09:44
Betreff: Auskunftsersuchen: naturschutzrechtlich/jagdrechtlich nicht erlaubte Abschüsse oder Tötungen
Sehr geehrter Herr Sperl,
zu Ihrem Auskunftsersuchen bezüglich naturschutzrechtlich/jagdlich nicht erlaubter Abschüsse oder Tötungen im Bezirk Ried im Innkreis seit 01.01.2018 erfolgt nach Rücksprache mit der Aufgabengruppe Natur- und Landschaftsschutz folgende Auskunft zu den von Ihnen abgefragten 3 Punkten:
Ich hoffe, dass wir Ihnen damit behilflich sein konnten.
Mit freundlichen Grüßen!
Für die Bezirkshauptfrau:
Das Ergebnis:
Dem Schützen wurde - mit hoher Wahrscheinlichkeit - die Jagdberechtigung nicht entzogen.
Änderungshistorie: .
10.10.2019 Erstversion
02.08.2024 Link zu www.uvs-ooe.gv.at geändert
zur Strafhöhe Bussardabschuss Zell 2013