Bedingungsloses Grundeinkommen

Einführungsvorschlag

 

 

Zum Berechnungsmodell mit den Steuersätzen 2023: 

https://sperl.riedau.info/bgeSperl2023.htm 

 

Zum Corona-Soforthilfe Vorschlag 2020: https://sperl.riedau.info/bgeSperl2020.htm

 

 

 

Diskussion im Netzwerk Grundeinkommen

 

Von: Ernst Sperl
Gesendet: Sonntag, 28. Mai 2017
An: Verteiler Netzwerk Grundeinkommen


Betreff: Grundeinkommen zur Arbeitsmarktsteuerung

Das beim Netzwerktreffen am 16.5.2017 von mir mündlich vorgestellte Modell „Grundeinkommen zur Arbeitsmarktsteuerung“:

das Ziel

a) Verringerung der Erwerbsarbeitszeit auf freiwilliger Basis, um ausreichend Erwerbsarbeitsplätze für jene zu haben, die arbeiten WOLLEN.

b) Stützung der Konjunktur durch Stärkung der Kaufkraft (Helikoptergeld)

 

zu a) Verringerung der Erwerbsarbeitszeit auf freiwilliger Basis

Aus Angst vor Arbeitsplatzverlust arbeiten viele Menschen mehr als sie eigentlich wollen bzw. aus finanziellen Gründen müssten.

Vorübergehend aus dem Erwerbsleben auszusteigen trauen sich viele nicht, weil sie Angst haben, danach keinen guten Erwerbsarbeitsplatz zu bekommen.

Mit Grundeinkommen werden diese Menschen motiviert, weniger bzw. nicht zu arbeiten (z.B. Sabbatical). Das Grundeinkommen ist dabei so hoch anzusetzen, dass die Quote der ungewollt Arbeitslosen bei 2 - 3 % pendelt.

Es gibt keine Angst mehr vor ungewollter Erwerbsarbeitslosigkeit, weil einerseits der Arbeitsmarkt genug Möglichkeiten bietet und andererseits die Arbeitslosigkeit auf Grund des Grundeinkommens nicht mehr so gefürchtet ist. 

 

zu b) Stützung der Konjunktur durch Stärkung der Kaufkraft

Ein Grundeinkommen erhöht die Kaufkraft der unteren Einkommensschicht. Hohe Einkommen profitieren nicht. Die Effizienz der eingesetzten Mittel ist also höher als beim „Helikoptergeld“, weil Menschen mit niedrigem Einkommen die zusätzlichen Gelder eher verbrauchen als Leute mit hohem Einkommen.

 

Ein Umsetzungsvorschlag
auf Basis der 2017 in Österreich geltenden Einkommensbesteuerung

Die Steuersätze bis € 31.000 Jahreseinkommen (0%, 25%, 35%) werden auf den Steuersatz von 42% für Jahreseinkommen über € 31.000 angehoben. Die sich dadurch ergebende höhere Steuerlast für Jahreseinkommen über € 31.000 von rund € 550 monatlich wird als Steuerabsetzbetrag gewährt.

Für Einkommen über € 2.600 monatlich ändert sich nichts.

Bei einem Einkommen von monatlich € 1.500 sind Steuer und Steuerabsetzbetrag (Grundeinkommen) gleich hoch.

Bei Einkommen unter € 1.500 monatlich wird der Steuerabsetzbetrag (zum Teil) als Negativsteuer ausbezahlt. Das kann auf Wunsch der ArbeitnehmerInnen über die Lohnverrechnung erfolgen oder wie derzeit bei der Familienbeihilfe von Finanzamt direkt.

Wie viel vom Steuerabsetzbetrag als Negativsteuer ausbezahlt wird, richtet sich nach der Arbeitslosenquote, siehe oben.

Dieser „Einstieg“ in das bedingungslose Grundeinkommen ersetzt kaum bestehende Sozialleistungen. Dies verringert Ängste vor Sozialabbau.

Im Idealfall werden die unfreiwillig Arbeitslosen ersetzt durch jene, die freiwillig weniger oder nicht arbeiten. Der zusätzliche Finanzbedarf wäre daher „gering“.

Freundliche Grüße
Ernst Sperl
 

 
 



Von:
Ernst Sperl
Gesendet: Samstag, 8. Juli 2017
An: Verteiler Netzwerk Grundeinkommen
Betreff: Grundeinkommen zur Arbeitsmarktsteuerung

Hallo Karl, hallo Robert,

danke für euer kritisches Hinterfragen. Ich versuche eine Antwort. 

Das bedingungslose, teilhabesichernde Grundeinkommen ist das Ziel. Das ist nur schrittweise erreichbar.

Die Schritte können auf der Seite „bedingungslos“ gesetzt werden und dafür von Anfang an teilhabesichernd bzw. existenzsichernd. Grundeinkommen zuerst nur für einzelne Berufsgruppen oder Altersgruppen benachteiligen jene Menschen, die (noch) keines bekommen.

Ich bevorzuge ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle, dafür am Anfang nicht existenzsichernd.

Ängste vor radikalen Veränderungen verzögern in der Demokratie die Umsetzung, schrittweise Veränderungen sind leichter steuerbar, die positive Auswirkung ist nach jedem Schritt leichter argumentierbar. Betragsmäßige Schritte sind leichter umsetzbar und argumentierbar als Differenzierung nach Berufsgruppe oder Altersgruppe.

Den Status quo des Arbeitsmarktes zu erhalten oder zu gestalten ist auch nicht mein primäres Ziel. Es verringert aber Ängste jener, die das seit Jahrzehnten als vorrangiges politisches Ziel sehen. Die für das bedingungslose Grundeinkommen zu erwärmen bringt höhere Umsetzungschancen.

Die Differenzierung zwischen Bruttolohn und Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage habe ich vereinfachend weg gelassen. Solange das Grundeinkommen nicht teilhabesichernd ist, muss das ASVG-Pensionssystem jedenfalls bleiben. Ich persönlich möchte die „Statussicherung“ in der Pension weiter als Umlagesystem, damit nicht mit den privaten Pensionsvorsorgen der Kapitalmarkt gefüttert werden muss.

Dass die HauptnutznießerInnen derzeit kein Steuerkonto haben, mag stimmen. Das wird man anlegen müssen.

Die Ziel-Arbeitslosenquote zwischen 2% und 3 % ist nicht wissenschaftlich untermauert und entspricht älteren Definitionen von Vollbeschäftigung. Mit realistischeren 4% -5% ist aber die Zuversicht, wieder einen guten Erwerbsarbeitsplatz zu bekommen, weniger leicht transportierbar. Angst-Abbau ist das vorrangige Ziel meines Modells. Gelingt dieser Angstabbau ausreichend, kommt es zu einer freiwilligen Arbeitszeitverkürzung, die auch in der Arbeitslosenquote messbar sein wird. 

Eine Ziel-Arbeitslosenquote unter 2% vergrößert die Anzahl derer, die Grundeinkommensbefürworter als Utopisten nicht ernst nehmen.

Bei meinem Umsetzungsvorschlag wäre das Grundeinkommen ab Beginn EUR 550, weil die Arbeitslosenquote derzeit deutlich über 3% liegt. Theoretisch könnte das Grundeinkommen wieder sinken. Diese Hoffnung sollten wir denen lassen, die glauben, die Arbeitslosenproblematik mit herkömmlichen Mitteln lösen zu können. Insofern kann die Diskussion um das Bedingungslose Grundeinkommen ein Hebel sein, Änderungen in der Wirtschaftspolitik zu erreichen.

Liebe Grüße
Ernst Sperl
Achleiten 139
A-4752 Riedau
http://members.aon.at/sperl/sperl.html#Ernst

 

PS: Dies ist die Antwort auf die Mails an bienaustria@lists.riseup.net am
29.05.2017 12:17 von Karl und
30.05.2017 10:59 von Robert

 

 

 

 

 

Änderungshistorie

28.12.2019 Erstversion

05.01.2019 Mails von Robert und Karl gelöscht

25.03.2020 Link zu Corona-Soforthilfe Vorschlag

 

 

 

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