EU Nature Restoration Law -  Wiederherstellungsverordnung

 

 

 

Beteiligungsprozess zur Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplanes

Stellungnahme von Ernst Sperl am 6. Jänner 2026

 

 

 

In meinen Stellungnahmen zu Artikel 4, 9, 11 und 12 wird jeweils der Biber als kostengünstiges „Werkzeug“ zur Zielerreichung dargestellt.

 

Je höher der Biberbestand, umso höher sind die Einsparung bei technischen Maßnahmen.

 

Um Biberbestand zu erhöhen, ist die Akzeptanz der Grundbesitzer erforderlich. Diese ist derzeit aufgrund zu niedriger Entschädigungen nicht vorhanden. Biber werden daher illegal und in einzelnen Bundesländern auch legal getötet.

 

Meine Vorschläge scheinen derzeit weit von der Realität entfernt. Die Akzeptanz der Grundbesitzer zu gewinnen wird wesentliche Budgetmittel erfordern. Allerdings werden die Kosten ohne Bibereinsatz um ein Vielfaches höher ausfallen.

 

 

Zu Artikel 4 - Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen

 

Zu Artikel 9 - Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen

 

Zu Artikel 11 - Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme

 

Zu Artikel 12 - Wiederherstellung von Waldökosystemen

 

 

 

Änderungshistorie

06.01.2026 Erstversion

 

jede Vervielfältigung ist erwünscht, auch ohne Quellenangabe

 

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