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EU Nature Restoration Law - Wiederherstellungsverordnung
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Beteiligungsprozess zur Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplanes
Stellungnahme von Ernst Sperl am 6. Jänner 2026
In meinen Stellungnahmen zu Artikel 4, 9, 11 und 12 wird jeweils der Biber als kostengünstiges „Werkzeug“ zur Zielerreichung dargestellt.
Je höher der Biberbestand, umso höher sind die Einsparung bei technischen Maßnahmen.
Um Biberbestand zu erhöhen, ist die Akzeptanz der Grundbesitzer erforderlich. Diese ist derzeit aufgrund zu niedriger Entschädigungen nicht vorhanden. Biber werden daher illegal und in einzelnen Bundesländern auch legal getötet.
Meine Vorschläge scheinen derzeit weit von der Realität entfernt. Die Akzeptanz der Grundbesitzer zu gewinnen wird wesentliche Budgetmittel erfordern. Allerdings werden die Kosten ohne Bibereinsatz um ein Vielfaches höher ausfallen.
Zu Artikel 4 - Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen
Zu Artikel 9 - Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen
Zu Artikel 11 - Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme
Zu Artikel 12 - Wiederherstellung von Waldökosystemen
Änderungshistorie
06.01.2026 Erstversion
jede Vervielfältigung ist erwünscht, auch ohne Quellenangabe
zu sperl.riedau.info - Stellungnahmen Gesetze